Video-on-Demand: Kartellamt könnte auch „Germany’s Gold“ von ARD und ZDF verhindern

Fernbedienung

In Deutschland können wir Nutzer ruhig über fehlende wirklich gute Video-on-Demand-Angebote gern meckern, doch das hilft leider nicht. Zumal es nicht mal an Ideen oder Initiatoren fehlt, sondern es scheitert immer wieder an unserer Bürokratie, welche in diesem Fall auch besser bekannt als Kartellamt ist. Das hatte bereits eine Zusammenarbeit von RTL und ProSiebenSat.1 erfolgreich verhindert, jetzt steht man wohl auch einer Zusammenarbeit von ARD und ZDF im Weg. Die planen ein eigenes Angebot namens Germany’s Gold, wer auch immer auf diesen Namen kam, hat sich damit bei mir schon disqualifiziert.

Wie dem auch sei, die Inhalte stehen natürlich für uns im Vordergrund, die dort kostenpflichtig bereitgestellt werden sollen. Das Problem hierbei ist aber, dass die eigentlich konkurrierenden Unternehmen hier dann ihr gemeinsames Produkt auch gemeinsam vermarkten, was dem Kartellamt so gar nicht schmeckt.

ARD und ZDF treten als Unternehmer und Wettbewerber auf dem Markt für Video-On-Demand auf und müssen ihre Produkte deshalb auch wie andere Unternehmen unabhängig voneinander vermarkten. Nach den bisherigen Vorstellungen der Sendeanstalten würde die gemeinsame Online-Plattform es aber mit sich bringen, dass insbesondere die Preise und die Auswahl der Videos miteinander koordiniert würden. Die kartellrechtlichen Probleme liegen auf der Hand.

Ein weiteres Problem sei, dass ein großer Teil der darin angebotenen Inhalte bereits über die Gebühren finanziert wurde und allein das schon für Wettbewerbsverzerrung im Sektor für Video-on-Demand sorgt. Die beteiligten Unternehmen müssten hier laut unseren Kollegen von DWDL aber für die Genehmigung nur ein paar geforderte Zugeständnisse bzgl. der Vermarktung machen, denn komplett gescheitert ist das Vorhaben noch nicht.

Darüber hinaus sind Mediathek und die Produktion der Inhalte gebührenfinanziert und verursachen bereits deshalb eine erhebliche Wettbewerbsverfälschung auf dem Markt für Video-On-Demand. Noch weitergehende Wettbewerbsbeschränkungen durch kommerzielle Töchter der Rundfunkanstalten können nicht hingenommen werden. Die generelle Frage nach der Rechtfertigung eines Entgeltes für die Nutzung von Inhalten, die über Gebühren bereits finanziert wurden, ist keine kartellrechtliche Frage.

An Germany’s Gold sind derzeit ARD, ZDF sowie 11 weitere Unternehmen für Rechtehandel und Produktion beteiligt, die diese Plattform zusammen betreiben wollen.

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