Drosselung: Telekom veröffentlicht neue AGB, ohne Infos für zubuchbares Volumen

Die Deutsche Telekom kommt derzeit einfach nicht mehr aus den Schlagzeilen. Nachdem vor einigen Tagen bekannt wurde, dass in Zukunft DSL-Anschlüsse bei der Telekom wieder ab einem bestimmten Volumen gedrosselt werden, hat man jetzt die dafür angepassten AGB veröffentlicht. Wer jetzt einen Vertrag abschließt, der wird von den DSL-Drosselungen erfasst, wenn sie denn technisch umgesetzt werden.

deutsche telekom logo

Nur steht zur technischen Umsetzung nichts geschrieben, zumindest kein Datum. Im Vorfeld meinte man immer, dass frühstens 2016 die mögliche Drosselung tatsächlich umgesetzt wird. Umsetzen bzw. einsetzen könnte man diese aber ab sofort, wenn man das will. Gedrosselt wird die Geschwindigkeit der Leitung dann auf 384 Kbit/s und im neuen Abrechnungsmonat wieder freigeschaltet.

Was auch fehlt, sind Angaben zum zubuchbaren Volumen. Wer also beispielsweise mit den 75 Gigabyte in einem der drei Tarife Basic, Comfort oder Comfort Plus nicht hinkommt, der könnte sich theoretisch auf Wunsch weiteres Volumen gegen Geld zubuchen. Dumm nur, dass Preise dafür bislang nicht bekannt sind, auch in der AGB steht von dieser Möglichkeit nichts geschrieben.

Sehr beruhigend an der Geschichte sind nach wie vor die konkurrierenden Provider, die sich bislang noch gegen eine Drosselung aussprechen. Ob das aber auch in den nächsten Jahren bzw. Monaten so bleibt, ist noch nicht abzusehen. Das Ziel hingegen sollte klar sein, denn die Provider wollen durch die Volumenbegrenzung in Zukunft neue Produkte für Streaming-Dienste einführen.

(via Caschy)

Folge jetzt unserem neuen WhatsApp-Kanal, dem News-Feed bei Google News und rede mit uns im Smartdroid Chat bei Telegram. Mit * markierte Links sind provisionierte Affiliate-Links.

Kommentar verfassen

Bleibt bitte nett zueinander!