Google: Antrag auf Entfernung aus den Suchergebnissen kann gestellt werden

Google Logo

Google hat jetzt offiziell den Antrag aufs Vergessen online gestellt, nachdem ein Mann vor Gericht geklagt hatte. Google muss den Nutzern ermöglichen Inhalte aus den Suchergebnissen entfernen zu lassen, legte der EuGH vor einigen Tagen mit einem Urteil fest. Dafür gibt es jetzt entsprechend ein Formular online, um einen solchen Antrag stellen zu können. Natürlich muss man sich entsprechend mit Personalausweis oder einem ähnlichen Dokument ausweisen, damit kein Unfug mit diesem Formular betrieben wird.

Was das wirklich bringt? Eigentlich nicht viel, denn der jeweilige Inhalt bleibt auf den eigentlichen Webseiten ja weiterhin bestehen. Lediglich stoßen andere Leute auf diese Inhalte nicht mehr ganz so schnell, weil diese bei der marktführenden Suchmaschine nicht mehr sofort auftauchen.

Ein vor Kurzem verkündetes Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union hat bestimmten Nutzern das Recht eingeräumt, von Suchmaschinen die Entfernung von Suchergebnissen zu verlangen, die ihren Namen enthalten, sofern diese Ergebnisse „in Anbetracht aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der verstrichenen Zeit, den Zwecken, für die sie verarbeitet worden sind, nicht entsprechen, dafür nicht oder nicht mehr erheblich sind oder darüber hinausgehen““.

(via Teltarif)

Folge jetzt unserem neuen WhatsApp-Kanal, dem News-Feed bei Google News und rede mit uns im Smartdroid Chat bei Telegram. Mit * markierte Links sind provisionierte Affiliate-Links.

Kommentar verfassen

Bleibt bitte nett zueinander!