Hasbro vs. ASUS: Transformer-Tablets dürfen weiter verkauft werden und ihren Namen behalten

Während es bei Kämpfen vor Gericht mit Apple, Motorola und Co. meist etwas härter zugeht und wir dort immer wieder leicht schmerzhafte Urteile sehen, war der Kampf von Hasbro gegen ASUS nicht nur ungleich, sondern auch urkomisch. Gut, ein wenig kann man den Spielzeughersteller schon verstehen, immerhin hat man die Namensrechte für „Transformer“ nicht ohne Grund erworben, allerdings auch wieder nur um keine Konkurrenzprodukte mit diesen Namen auf den Markt zu bekommen.

[aartikel]B0056XVC12:right[/aartikel]ASUS wiederum produziert Notebooks, Tablets und andere Geräte dieser Art, zwar auch Spielzeuge für den ausgewachsenen Mann aber nicht im klassischen Sinne. Deshalb hat nun ein Gericht die Klage von Hasbro zurückgewiesen und sieht absolut keine Ähnlichkeit zwischen den Produkten von Hasbro und ASUS. Des Weiteren sei der Tablet-Namenszusatz „Transformer“ eher deshalb gewählt, weil man die Geräte transformieren kann und nicht um den „Robotern“ von Hasbro zu konkurrieren.

Unter dem Strich bedeutet das also, dass ASUS weiterhin seine Tablets mit Tastaturdock „Transformer“ nennen darf und die Geräte auch weiterhin am Markt bleiben. [via, Bildquelle]

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