Hersteller sehen Root-Zugriff weiterhin als Garantieverlust

Kommt vermutlich nicht so oft vor und ist dennoch interessant zu wissen, weiterhin stellen sich Smartphone-Hersteller bei gerooteten Geräten im Garantiefall quer. Früher war der Root-Zugriff und die Modifizierung eines Android-Smartphones sicher noch häufiger nötig, heute sind aber selbst günstigere Geräte schon enorm gut. Dennoch mag der ein oder andere Nutzer nicht darauf verzichten, was er durch den vollen Systemzugriff noch alles „freischalten“ kann.

Im Laufe der Garantie bzw. Gewährleistung sollte allerdings mit dem gerooteten Gerät nichts passieren, denn eine kostenlose Reparatur eines Defekts lehnen die Hersteller noch immer regelmäßig ab. Den Kollegen liegt mal wieder ein aktueller Fall von Samsung vor, folgend die Mitteilung des Herstellers an den Kunden:

Lassen Sie uns bitte klarstellen, dass Sie mit dem rooten Ihres Mobilfunkgerätes, bewusst und wissentlich auf jeglichen Garantieanspruch verzichtet haben.

Wir gehen davon aus, dass gerade Sie als App-Entwickler, sich dieser Tatsache bewusst sind, da es ja weitläufig, selbst außerhalb von Entwicklerkreisen bekannt ist, dass nach dem rooten, oder im Fall von Apple, jailbreaken, die Garantieleistung nicht mehr vorhanden ist, Zusätzlich weisen Tools wie bspw. „Odin“ den Nutzer darauf hin, dass nach Ausführung des Root-Vorganges, keine Garantieleistung für das betreffende Gerät besteht.

Aus oben genannten Gründen, bleiben wir weiterhin bei unserer Entscheidung, Ihnen keine kostenfreie Garantie- oder Kulanzreparatur anbieten zu können.

Diese Entscheidung ist final und unumstößlich.

In diesem Fall weigert sich Samsung einen Defekt zu reparieren, da das vorliegende Gerät „gerootet“ wurde. Eigentlich betrifft das die Gewährleistung nicht, doch mit einem Anwalt das eigene Recht durchzuboxen werden letztlich wohl die wenigsten Smartphone-Besitzer tun.

Man muss also selbst wissen, ob der Root-Zugriff unbedingt nötig ist oder man sich lieber eine ggf. benötigte Garantiereparatur „sichert“.

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