Leitlinien für Vorratsdatenspeicherung vorgestellt

Nicht nur die Neuverpflichtung von Bruno Labbadia beim HSV oder das Ende der Laufbahn von Jürgen Klopp beim BVB standen heute ganz groß in der deutschen Presse, auch die geplante Vorratsdatenspeicherung bei uns in Deutschland sollte stärker beleuchtet werden. Heiko Maas und Thomas de Maizière haben heute neue Leitlinien zur Vorratsdatenspeicherung vorgestellt, die sicherlich den meisten nicht schmecken dürften.

Richtlinien zur Vorratsdatenspeicherung:

  • Speicherung von Verkehrsdaten (IP-Adressen und Verbindungsdaten) maximal 10 Wochen
  • Speicherung von Standortinformationen maximal vier Wochen
  • Speicherung der Daten soll im Inland geschehen
  • Datenzugriff nur bei Klärung schwerer Straftaten
  • Richter müssen Datenzugriff zustimmen, betroffene Bürger werden informiert

Nicht gespeichert werden dürfen:

  • Inhalt der Kommunikation,
  • aufgerufene Internetseiten und
  • Daten von Diensten der elektronischen Post

(via SpOn, BMJV)

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