LG wird für Fehler im G4, G5, V10, V20 und Nexus 5X verklagt

Fehler in den Smartphones LG G4, G5, V10, V20 und Nexus 5X sorgen nun dafür, dass sich der Konzern vor Gericht dafür verantworten muss. Natürlich muss sich LG nicht dafür verteidigen, dass sie ähnlichen Mist über zwei Jahre hinweg in den eigenen Flaggschiff-Smartphones produziert haben, sondern eher für die versaute Abwicklung defekter Geräte und damit verbundene Vorwürfe. Alle Geräte haben ein und dasselbe Hardware-Problem, was sich durch einen beständigen Bootloop bemerkbar macht.

Bestandteile der Hauptplatine, die eigentlich Kontakt haben müssten, verlieren diesen bei defekten Geräten.

Eigentlich kein Problem, wenn durch den Kunde nicht behebbar, dann schickt man sein Smartphone eben zur Reparatur ein. Doch auch die war oftmals nicht möglich, LG hatte nämlich die benötigten Teile nicht immer oder ausreichend auf Lager. Nun gut, dann werden defekte Geräte eben zur Not ersetzt. Aber ihr ahnt es schon. LG hat zwar hin und wieder Geräte der Kunden ersetzt, doch dummerweise durch erneut defekte Geräte.

Fehler in Serie produziert

LG hat gleich mehrere Fehler begangen, weshalb Besitzer der Geräte nun vor Gericht klagen. Natürlich schon allein deshalb, weil LG nach dem defekten G4 auch das V10 mit entsprechendem Defekt produzierte. Nicht nur das, selbst nachdem der Hersteller den Fehler kannte und sich dazu äußerte, soll man weiterhin die Geräte unverändert produziert und eben auch verkauft haben.

Ebenso entscheidend für die Klage war natürlich auch das Vorgehen seitens LG, defekte Geräte nach Ablauf der in den USA einjährigen Gewährleistung, nicht zu ersetzen. Obwohl der Hersteller den Fehler wusste, sogar weiterhin Geräte produzierte und verkaufte. LG hat sich laut den Klägern unrechtmäßig bereichern wollen, vollzog unlauteren Handel und verstieß gegen Gewährleistungsgesetze.

Zu guter Letzt wurden jetzt der Klage noch die Android-Smartpohnes* LG G5, V20 und auch das Nexus 5X hinzugefügt, da auch bei diesen Geräten zahlreiche Nutzer über entsprechende Probleme klagten und deshalb wohl ein Zusammenhang besteht.

Vor Gericht wird Schadensersatz gefordert, zudem eine Festlegung auf ein umfassendes Reparatur-Programm für defekte Geräte.

[via Klage PDF; ArsTechnica /2]

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