O2 vs. Aboalarm: Neue Infos zum Verfahren

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Mit Aboalarm kann man ganz besonders bequem Verträge online kündigen, nur wehren sich diverse Anbieter gegen die Kündigung ohne Unterschrift des Kunden. Bei mir war es damals kein Problem, ich konnte meinen alten O2-Vertrag über Aboalarm anstandslos beenden. Das geschieht komplett digital, ohne meine echte Unterschrift, was nach Ansicht von Aboalarm so auch völlig legitim ist. O2 bzw. Telefonica sehen das allerdings etwas anders, oder vielleicht doch nicht?

Es gibt wohl widersprüchliche Aussagen gegenüber der Öffentlichkeit, doch vor Gericht scheint man eine eindeutige Haltung zu haben. Aboalarm hat vor wenigen Tagen eine Mitteilung herausgegeben, in der die aktuelle Sachlage erläutert wird. Weiterhin will man dafür kämpfen, dass es zukünftig keine Rechtsunsicherheit mehr geben wird.

Interne und externe Mitarbeiter von O2 haben jedoch in der Vergangenheit mehrfach behauptet, dass Kündigungen des Verbraucherportals ungültig seien, weil sie keine eigenhändige Unterschrift oder persönliche Kundenkennzahl enthielten. aboalarm reichte, nachdem man sich außergerichtlich nicht einigen konnte, daraufhin Klage ein und der Mobilfunkriese behauptete prompt in einem öffentlichen Statement, er akzeptiere selbstverständlich auch Kündigungen von aboalarm.

Im schriftlichen Vorverfahren und in der gestrigen Gerichtsverhandlung rudert O2 jetzt zurück und widerspricht den Aussagen aus dem Februar: Unter Berufung darauf, dass Telekommunikationsverträge ein Teil einer eigenverantwortlichen Lebensführung und „Grundgut moderner Lebensführung“ seien, müssten auch Mobilfunkverträge strengen Formen der Kündigung unterliegen, so der O2-Anwalt. Heißt das also nun, dass O2 tatsächlich der Auffassung ist, keine Kündigungen ohne eigenhändige Unterschrift akzeptieren zu müssen? Der Prozessbevollmächtigte wollte hierauf nach Rückfrage des aboalarm-Anwalts kein allgemeingültiges Statement abgeben.

Jeder Verbraucher, der nicht mit einem eigenhändig unterschriebenen Brief bei O2 kündigt, ist damit offensichtlich von der Güte des Mobilfunkriesen abhängig.

Wenngleich momentan aboalarm-Kündigungen von O2 akzeptiert werden, ist diese Rechtsunsicherheit nicht hinnehmbar, weswegen aboalarm nicht aufgeben und als einer der Vorreiter für Verbraucherrechte weiter gegen nicht-akzeptierte Kündigungen bei O2 kämpfen wird.

Wie schon gesagt, Nutzer machen unterschiedliche Erfahrungen. Hier geht es eigentlich nur darum, ob die Kündigung ohne Unterschrift grundsätzlich rechtens ist. Das will Aboalarm sicherstellen.

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