EuGH-Urteil: Google muss Links zu sensiblen persönlichen Daten entfernen

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Der Europäische Gerichtshof hat heute ein interessantes Urteil gefällt, welches sicher vor allem den Nutzern zu Gute kommt. So müssen in Zukunft unter Umständen Links zu persönlichen Inhalten aus den Ergebnissen von Google entfernt werden.

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Ein Spanier hatte geklagt, weil bei Google auch nach 15 Jahren immer noch ein Artikel über die Zwangsversteigerung seines Hauses recht prominent auftauchte, wenn man den Namen des Mannes „googelte“. Das kann heutzutage vor allem im Beruf mächtig nach hinten losgehen.

So hat der EuGH entschieden, dass Google in Zukunft zur Entfernung derartiger Suchergebnisse auf Anfrage verpflichtet werden kann. Dabei geht es nicht nur um negative Schlagzeilen, sondern generell um Links/Verweise zu persönlichen Daten.

(via Faz.net)

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