128 x 128 Pixel: Steinzeitvorschläge zum Leistungsschutzrecht

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Einige größere Verlage sehen sich von Google und Co. betrogen, anstatt die selbst genutzten Vorteile der dominierenden Suchmaschine positiv zu sehen. Deshalb gibt es ein Leistungsschutzrecht und ähnliche gesetzliche Vorgaben, die teilweise fernab der Realität sind. Diese erhalten gerade eine neue Überarbeitung. In einem ersten Entwurf wird abermals klar, auf welchem Niveau das passiert. Ein Blick auf die neusten Vorschläge lässt uns erschüttern. Technische Bestandteile sind äußerst rückständig. Ein Nachteil für alle.

Vorschaubilder in extrem niedergier Auflösung

Im entscheidenden Teil, bei dem es um die freie Verwendung von Textausschnitten und Medien geht, schlagen nicht nur wir die Hände über dem Kopf zusammen. So gibt es eine vorläufige Idee, bei der Vorschaubilder bei einer Auflösung von bis maximal 128 x 128 Pixel frei verwendet werden dürfen. Das wäre nicht mal vor 15 Jahren hochauflösend gewesen. In der heutigen Welt ist das viel zu wenig.

Ein äußerst lächerlicher Vorschlag, bedenkt man die hohen Auflösungen aktueller Bildschirme. Smartphones haben heute meist 1920 x 1080 Pixel oder deutlich mehr. Macht man es mal ganz einfach für einen Vergleich, ist dieser schon erheblich. Auch viel zu wenig für moderne News-Apps, die größere Vorschaubilder für eine ästhetische Darstellung nutzen.

Egal wer an diesen Entwürfen sitzt, es ist seit Jahren kein positiver Weg zu erkennen. Gesetze sollen Google und Co. einbremsen, obwohl eine Menge verschiedener Webseiten von Google sehr profitieren. Grund dafür sind die großzügigen Snippets, mit Textausschnitten und Vorschaubildern. In Frankreich reagierte Google bereits auf gesetzliche Veränderungen.

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