Das Oberlandesgericht Dresden hat den Meta-Konzern in vier Verfahren zu jeweils 1.500 Euro immateriellem Schadensersatz verurteilt. Betroffene Instagram-Nutzer erhalten die Summe, weil Meta über sogenannte Business-Tools personenbezogene Daten ohne gültige Einwilligung gesammelt hat. Die Urteile sind rechtskräftig, eine Revision ließ das Gericht nicht zu.
Im Zentrum der Verfahren standen Programmschnittstellen, die Meta Unternehmen zur Einbindung auf ihren Webseiten anbietet. Diese Tools erfassen das Verhalten von Besuchern und leiten die Daten an Meta weiter. Das Gericht stellte fest, dass hierfür keine wirksamen Einwilligungen vorlagen. Auch andere Rechtfertigungsgründe nach der Datenschutz-Grundverordnung erkannte der 4. Zivilsenat nicht an.
Meta muss Schadensersatz wegen Tracking ohne Einwilligung zahlen
Bereits der bloße Kontrollverlust über persönliche Daten begründet nach Auffassung der Richter einen immateriellen Schaden. Eine solche Verarbeitung könne „bei betroffenen Nutzern ein Gefühl der umfassenden Überwachung hervorrufen“, so das Gericht. Betroffene mussten weder konkrete Nachteile noch psychische Beeinträchtigungen nachweisen oder einen detaillierten Beleg, welche Webseiten Daten an Meta übermittelt haben, vorbringen.
Neben dem Schadensersatz untersagte das Gericht Meta, weiterhin Daten der Kläger über diese Tools zu verarbeiten.
Für Meta wird es schwierig, die Entscheidung anzufechten. Der Streitwert liegt unter der Schwelle von 20.000 Euro für eine Nichtzulassungsbeschwerde. Die Dresdner Urteile dürften damit als erste rechtskräftige Entscheidungen dieser Art in Deutschland Signalwirkung für ähnliche Verfahren haben.
via Golem
