Amazon: Deutlich verbesserte Bedingungen für Marketplace-Händler

Für den Umgang mit seinen Mitarbeitern steht Amazon häufig in der Kritik und auch das Leben vieler deutscher Marketplace-Händler war bislang nicht immer einfach. Letzteres konnte das Kartellamt verbessern, es gibt einige Anpassungen für kleinere Händler und das ist absolut positiv. Das fängt schon mal damit an, dass der Gerichtsstand jetzt nicht mehr ausschließlich Luxemburg ist, wo Amazon sitzt, sondern auch hier in Deutschland.

Ebenso ist Amazon nicht mehr von jeder Haftung freigestellt, berichtet unter anderem die Tagesschau: „Wir hatten viele Beschwerden, insbesondere auch hier in Deutschland. Da ging es immer wieder um dieselben Fragen, nämlich, dass die Haftung von Amazon gegenüber den Händlern ausgeschlossen ist, sogar für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Das hat sich jetzt geändert.“

Kündigungen nicht mehr unbegründet und mehr Transparenz allgemein

Zudem kann Händlern jetzt nicht mehr einfach ohne Grund gekündigt werden: „Wir haben jetzt bewirkt, dass für ordentliche Kündigungen jedenfalls eine 30-Tage-Frist gilt, und bei außerordentlichen Kündigungen muss Amazon diese Kündigung begründen und den Händler informieren, warum ihm gekündigt wird. Auch das ist neu.“

Ein letzter wichtiger Punkt betrifft die Transparenz: „Es war bisher schwierig, diese Regeln von Amazon überhaupt zu finden. Da haben wir jetzt für Transparenz gesorgt. Und langfristig wird diese Entscheidung auch dafür sorgen, dass Produktbewertungen, die über die Händler zu Amazon kommen, besser berücksichtigt werden. Also eine Fülle von Änderungen, mit denen wir die Beschwerden der Händler aufgegriffen haben.“

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