Das leidige Thema rundum Samsung und Apple hat in einem weiteren Staat bzw. Fall endlich ein Ende gefunden, diesmal auch wieder ein positives für den Beklagten. Auch hier wurde Samsung von Apple wegen Patentverstößen im letzten Jahr vor Gericht gezogen. Es ging auch in diesem Fall um von Apple angemeldete Geschmacksmuster bzw. Design-Richtlinien, welche vom Galaxy Tab 10.1 angeblich verletzt werden.
[aartikel]B0062YRNHQ:right[/aartikel]Dies sieht zumindest der niederländische Richter nicht so und hat gegen Apple entschieden. Insgesamt sieht man zwar das Geschmacksmuster von Apple als berechtigt an, allerdings unterscheidet sich der Gesamteindruck des Galaxy Tab 10.1 vom Apple iPad 2 sehr stark, hierbei empfindet man die Rückseite und die Seiten des Gerätes als entscheidend unterschiedlich, weshalb eine Verletzung des Geschmacksmusters nicht zustande kommt.
Zwar gibt es natürlich in Deutschland eine andere Gesetzesgrundlage, es handelt sich aber letztlich um genau die gleiche Frage und daher sollte auch hierzulande die Entscheidung nicht viel anderes ausfallen. Am 31. Januar ist hier Tag des Urteils, mal sehen, wie man entscheiden wird. [via/via]