Blitzer-Apps: Auch Mitfahrer dürfen sie nicht benutzen

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Bild: Alexandre Boucher/Unsplash

Vor ziemlich genau drei Jahren hatten wir hier im Blog über eine Konkretisierung des Gesetzestextes geschrieben, die die Nutzung von Blitzer-Apps regelt. Doch gab es noch ein großes Fragezeichen:

Unklar ist aber weiterhin, was mit anderen Insassen ist. Denen scheint es weiterhin erlaubt zu sein, entsprechende Apps einzusetzen und den Fahrer ggf. zu warnen.

Genau dieser Sachverhalt scheint jetzt endgültig geklärt, wie Heise berichtet. Kurz und knapp: Auch Mitfahrende in einem Fahrzeug dürfen Apps zur Warnung vor Blitzern nicht benutzen, hat das Oberlandesgericht Karlsruhe beschlossen. Der Gerichtsentscheid ist rechtskräftig.

Ehrlich gesagt bin ich von dem Beschluss wenig überrascht, sondern eher etwas verärgert, dass es bis zu einer finalen Entscheidung so lange gedauert hat. Auslöser war ein Fall in Heidelberg, bei dem der Angeklagte nach Fahrt mit überhöhter Geschwindigkeit angehalten wurde. Das Smartphone seiner Freundin lag in der Mittelkonsole als Blitzerwarner, er schob es bei der Polizeikontrolle aber wohl bewusst zur Seite.

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4 Kommentare zu „Blitzer-Apps: Auch Mitfahrer dürfen sie nicht benutzen“

  1. Wie meinst du das, dass du eher verärgert bist, dass es so lange gedauert hat? Hättest du dir gewünscht dass hier schon schneller klargestellt wird dass blitzerwarner nicht eingesetzt werden dürfen egal von wem? Oder wie kann man den Satz verstehen?

      1. Es ist doch jetzt sozusagen der Trainerwechsel der als Schlupfloch benutzt werden konnte gestoppt worden. Dass ist doch schlecht für die Nutzer. Kann irgendwie die Verärgerung nicht nachvollziehen.

  2. Ja es solche Spießer,die das toll finden. Der Beifahrer kann mit dem Hdy machen was er will. Gott sei Dank! Hier lag das Hdy in der Konsole aktiv. Das war’s Problem.

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