DAZN hat im vergangenen Jahr seine Preise erhöht, jedoch nicht gerade moderat. Für monatlich zahlende Kunden hat sich der Preis gleich auf einen Schlag verdoppelt. Von 15 auf 30 Euro je Monat. Neukunden hatte es schon im Frühjahr 2022 getroffen.
Nun, diese Preiserhöhung hat sicherlich nicht für Freude gesorgt, aber als Kunde schluckt man sie oder kündigt. Bei der Verbraucherzentrale sieht man das jedoch in diesem Fall ein wenig anders, DAZN könnte nämlich rechtswidrig gehandelt haben.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die zugrunde liegende AGB-Klausel für intransparent und hält die Preiserhöhung für Bestandskunden daher für rechtswidrig, heißt es jetzt in einem Aufruf. Gesucht werden für eine Sammelklage betroffene DAZN-Kunden.
Ziel sei es, die „zu viel“ bezahlten Gebühren für betroffene Kunden zurückzuholen. Für die Sammelklage werden deshalb möglichst viele Kunden gesucht, die von der Preiserhöhung während eines laufenden Vertrags betroffen sind.
Den Aufruf könnt ihr hier finden und euch eintragen.
Rechtlich interessant. Theoretisch könnte man hier die „Wucher-Paragraphen“ (§138 BGB, §291 StGb) heranziehen. Allerdings setzen diese neben dem unsittlich hohen Preis auch das ausnutzen einer Notlage voraus. Und ich fürchte niemand kann dem Gericht glaubhaft vermitteln, dass ein Überleben ohne das angebotene Programm in Gefahr wäre …