„DDR 2.0“: Paketdienstleister müssen „verdächtige“ Pakete melden

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Claudio Schwarz, Unsplash

Für das Postgesetz gibt es eine Änderung, zukünftig müssen Postdienstleister verdächtige Pakete melden. Das soll in erster Linie der Eindämmung des Drogenhandels über das Internet dienen, doch einigen Leuten stößt das sauer auf. Da ist nicht selten von einer modernen Stufe der DDR die Rede. Damals wurde in Pakete häufiger reingeschaut, als das den Bürgern lieb war. Privatsphäre oder Postgeheimnis? Glückssache.

Hintergrund der Veränderungen ist die starke Zunahme der Online-Drogenkäufe, die einfach per Post versendet werden. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung spricht von einer „wichtigen Änderung“. Nun scheinen Pakete nicht nur „schneller“ verdächtig sein zu können. Sie müssen jetzt auch sofort der Polizei gemeldet werden.

Nicht neu ist, dass sich Paketdienstleister „ausnahmsweise Kenntnis vom Inhalt der Sendungen“ verschaffen können. Einige Medien titeln hierzu wohl absichtlich das Gegenteil. Das macht der Mitarbeiter nicht einfach so und ohne Grund, denn potenzielle Strafen für Verstöße gegen das Postgeheimnis können äußerst hoch ausfallen.

„Zufallsfunde“ sollen schneller bei der Polizei auf dem Tisch landen

Nach § 39 Absatz 4 des Postgesetzes dürfen sich Postdienstleister ausnahmsweise Kenntnis vom Inhalt von Postsendungen verschaffen, unter anderem, um den Inhalt beschädigter Sendungen zu sichern, den auf anderem Weg nicht feststellbaren Empfänger oder Absender einer unanbringlichen Postsendung zu ermitteln oder körperliche Gefahren abzuwenden, die von einer Postsendung für Personen und Sachen ausgehen. In diesen Fällen ist eine Ausnahme vom Postgeheimnis zugelassen. Dabei werden immer wieder verbotene Güter gefunden, darunter auch Betäubungsmittel. Mit der Gesetzesänderung wird sichergestellt, dass solche „Zufallsfunde“ auch der Polizei gemeldet werden.

Künftig muss der Postbote ein beschädigtes und beispielweise verdächtig riechendes Päckchen bei der Polizei melden. Wegen der grundsätzlichen Pflicht zur Wahrung des Postgeheimnisses ist eine gesetzliche Regelung erforderlich.

Eigentlich sind diese Veränderungen doch positiv zu bewerten, oder habt ihr eine andere Meinung hierzu? Es kann jedenfalls nicht jeder Postbote einfach willkürlich unsere Pakete öffnen, weil er darin vielleicht teure Produkte vermutet. Von diesen Berichten solltet ihr Abstand nehmen, sie geben die Veränderungen nicht korrekt wieder.

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5 Kommentare zu „„DDR 2.0“: Paketdienstleister müssen „verdächtige“ Pakete melden“

  1. Als erstes muss mal definiert werden was verdächtig ist und was nicht. Solange man nicht zufällig – durch einen Schaden o.ä. – hineinschauen kann, oder etwas weißes herausrieselt, kann ein einfaches Paket ja eigentlich gar nicht verdächtig sein.

  2. Ariane Silbermehr

    Es ist überhaupt nicht wichtig, was verdächtig ist und was nicht. Zukünftig kommt es darauf an, ob der Postmitarbeiter MEINT, dass ihm etwas verdächtig erscheint. Das geht aber nur, wenn vorher nicht näher festgelegt wurde, was ‚verdächtig‘ ist.

  3. Leute ist den euer Hirn durch die ganzen Lockdowns eingetrocknet? Es geht hier um die Einschränkung des Grundgesetzes. Das Post und Fernmeldegeheimnis ist mit einer der wichtigsten Pfeiler des GG. Und jetzt soll mit Pseudoargumenten das Grundgesetz aufgeweicht werden sowie Seehofer es schon zigmal versucht hat. Das CBD mittlerweile legal ist und auf dem Weg des Versandhandels will man ignorieren und den mündigen Bürger bevormunden. In der DDR hat das ja ganz gut geklappt, solange bis das Volk erkannt hat, daß es mündig ist

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