Deutsches Gericht erklärt Facebook-Plugins auf Webseiten für illegal

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In Deutschland wird bislang teilweise erfolgreich gegen das „dynamische Internet“ gekämpft, ganz besonders natürlich gegen Konzerne wie Google und Facebook. Verlage, Verbraucherschützer und noch einige andere möchten gern mehr davon partizipieren, was andere geschaffen haben. Oder alternativ tut man einfach denen weh, die mal überhaupt nichts dafür oder dagegen tun können, sondern nur ihr Leben leben und ihr Business erfolgreich durchführen wollen. Das Landgericht Düsseldorf (Urteil als PDF) hat jetzt kurzerhand die Social-Plugins von Facebook für illegal erklärt.

Hierbei geht es ganz speziell um die von Facebook angebotenen Social-Plugins, die jeder Webseitenbetreiber auf seinen Webseiten kostenfrei einbinden kann. Sei es nun ein Banner um den eigenen Facebook-Auftritt zu bewerben oder der Like-Button um einen Beitrag entsprechend markieren zu können. Problem hierbei ist, dass bei einem eingebundenen Plugin immer automatisch IP-Daten des Webseitenbesuchers an Facebook weitergeleitet werden. Genau das finden die Verbraucherschützer gar nicht so gut.

Wem die Verbraucherschützer aber tatsächlich einen Schaden zufügen? Eigentlich nur denen, die einfach ihre Webseite betreiben und zugleich die Vorteile von Facebook nutzen wollen. Dabei dürfte kaum ein Webseitenbetreiber im Hinterkopf haben, seinen Lesern/Besuchern gezielt schaden zu wollen. Wer die Social-Plugins von Facebook noch auf seiner Webseite nutzt, ist jetzt dank des Urteils automatisch ein Ziel für die gefürchteten Abmahnanwälte.

Christian Solmecke erklärt kurz und bündig im folgenden Video den Sachverhalt, leider allerdings nur in 240p. Ebenso interessant ist ein Beitrag auf allfacebook.de, dort werden viele weitere wichtige Fragen beantwortet. Noch zu erwarten ist eine zufriedenstellende Reaktion von Facebook, auch für den Schutz der Webseitenbetreiber in Deutschland.

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