DWD darf Wetter-Apps nicht gratis anbieten

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Vom Deutschen Wetterdienst darf die Smartphone-App für einen Überblick auf das aktuelle Wetter nicht mehr kostenlos angeboten werden. Diese Entscheidung gab es jetzt vor einem Gericht. Entschieden hat man so, um die privaten Mitbewerber zu schützen. DWD darf seine Apps also nur noch mit Werbung finanziert oder kostenpflichtig anbieten, so wie es auch die „Konkurrenz“ tut. Lediglich Warnungen über Unwetter können weiterhin kostenlos angeboten werden. Somit ist Chancengleichheit geschafft. Weil private Anbieter ihre Apps finanzieren müssen, daher auf Bezahlung oder Werbung nicht verzichten können. Der Deutsche Wetterdienst hingegen durch den Bund gestützt ist.

Fairer Wettbewerb unter deutschen Wetter-Apps

WetterOnline-Geschäfts­führer Joachim Klaßen begrüßte das Urteil. „Jeder private Anbieter muss irgendwie seine Dienst­leis­tungen finan­zieren und seine Mitar­beiter bezahlen“.

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Und weil die DWD-Apps mit Steuergeldern finanziert sind, wäre ein kostenloses App-Angebot ein klarer Wettbewerbsvorteil gegenüber privaten Anbietern. Klingt für uns mal grundsätzlich nach einer nachvollziehbaren Entscheidung, um wirklich für fairen Wettbewerb zu sorgen. Aber hierzu gibt es sicherlich verschiedene Ansichten.

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