EU Aktionsplan: Reparierbarkeit von Smartphones soll besser werden

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Gilles Lambert (Unsplash)

Aus Brüssel kommt ein neuer Bericht namens „Ein neuer Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft – Für ein saubereres und wettbewerbsfähigeres Europa“. Darin zu finden sind unter anderem Anforderungen an die Wirtschaft, Mobilgeräte für eine längere Lebensdauer wieder besser reparierbar zu machen. Man plant neue „Regulierungsmaßnahmen für Mobiltelefone“, heißt es im FAQ-Bereich. Es ist sogar die Rede vom Recht auf Reparatur. Was man für Smartphones plant, soll natürlich gleichermaßen auch für Tablets und Notebooks gelten. Wiederholt wird zudem die Forderung nach einheitlichen Ladegeräten, dieses Thema kam in den letzten Jahren schon häufiger auf.

EU plant „Recht auf Reparatur“ für Mobilgeräte

„Im Aktionsplan wird eine „Initiative für auf die Kreislaufwirtschaft ausgerichtete Elektronik“ vorgeschlagen, die darauf abzielt, die Produktlebensdauer dank Wiederverwendbarkeit und Reparierbarkeit zu verlängern sowie die Nachrüstbarkeit von Bauteilen und Software zu verbessern, um vorzeitige Obsoleszenz zu vermeiden.

Dieser Sektor wird ein prioritärer Bereich für die Umsetzung des „Rechts auf Reparatur“ sein. Die Kommission beabsichtigt, im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie neue Regulierungsmaßnahmen für Mobiltelefone, Tablets und Laptops zu erlassen. Außerdem strebt sie neue Regulierungsmaßnahmen für Ladegeräte für Mobiltelefone und ähnliche Geräte an. Ein EU-weites Rücknahmesystem für die Rückgabe oder den Rückverkauf alter Mobiltelefone, Tablets und Ladegeräte wird ebenfalls in Betracht gezogen.“

Wie so oft stellt sich die Frage, inwiefern derartige Forderungen auf Hersteller aus Asien umsetzbar sind. Bislang hatte sich die EU nicht mit Ruhm bekleckert, wie das Thema einheitliches Ladegerät seit Jahren deutlich unterstreicht.

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