Hersteller dürfen sich nicht mehr einfach so „umweltfreundlich“ nennen

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Das Europäische Parlament hat neue Vorschriften zur Verbesserung der Produktkennzeichnung und zur Verhinderung irreführender Behauptungen verabschiedet. Sie soll Verbrauchern helfen, umweltfreundliche Entscheidungen zu treffen, und Unternehmen ermutigen, langlebigere und nachhaltigere Produkte anzubieten.

Die neuen Regeln verbieten allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“, „natürlich“, „biologisch abbaubar“, „klimaneutral“ oder „ökologisch“, wenn sie nicht durch detaillierte Nachweise belegt werden. Umweltaussagen, die sich ausschließlich auf Kompensationsprogramme für Treibhausgase stützen, sollen ebenfalls verboten werden.

Andere irreführende Praktiken, wie Aussagen, die sich auf das gesamte Produkt beziehen, obwohl sie nur für einen Teil zutreffen, oder Aussagen, die sich auf eine bestimmte Nutzungsdauer oder Nutzungsintensität beziehen, obwohl dies nicht zutrifft, werden genauso untersagt.

Um die Produktinformation zu vereinfachen, wollen die Abgeordneten nur noch Nachhaltigkeitssiegel zulassen, die im Rahmen offizieller Zertifizierungssysteme oder von Behörden vergeben werden.

Um Produkte außerdem langlebiger zu machen, will das Parlament die Einführung von Designmerkmalen verbieten, die die Lebensdauer eines Produkts einschränken oder zu einem vorzeitigen Ausfall führen. Weiterhin sollen Hersteller die Funktionalität eines Produkts nicht einschränken dürfen, wenn es mit Verbrauchsmaterialien, Ersatzteilen oder Zubehör (z.B. Ladegeräten oder Tintenpatronen) anderer Unternehmen verwendet wird.

Die Industrie wird nicht mehr von der Herstellung von Konsumgütern profitieren, die kurz vor Ablauf der Garantiezeit kaputt gehen. Die Verbraucher müssen in klarer Form über die Möglichkeiten und Kosten von Reparaturen informiert werden. Produktetiketten werden die Bürger darüber informieren, welche Waren garantiert länger halten, und die Hersteller, deren Waren langlebiger sind, werden davon profitieren. Der Dschungel falscher Umweltangaben wird ein Ende haben, da nur noch zertifizierte und begründete ökologische Angaben zulässig sein werden.

Biljana Borzan (S&D, HR)

Käufer sollen vor dem Kauf über mögliche Reparaturbeschränkungen informiert werden. Darüber hinaus schlagen die Abgeordneten ein neues Garantiesiegel vor, das nicht nur die gesetzlich vorgeschriebene Garantiezeit, sondern auch die von den Herstellern angebotene Garantieverlängerung angibt. Dies würde dazu beitragen, Qualitätsprodukte hervorzuheben und Unternehmen zu motivieren, sich stärker auf Langlebigkeit zu konzentrieren.

Die vorgeschlagene Richtlinie ist Teil des ersten Kreislaufwirtschaftspakets und ebnet den Weg für eine neue Richtlinie über Umweltaussagen. Mit der Verabschiedung dieser Gesetzgebung reagiert das Parlament auf die Erwartungen der Bürger in Bezug auf nachhaltigen Konsum, nachhaltige Verpackungen und Produktion sowie nachhaltiges Wachstum und Innovation.

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