i-Kfz: Neuzulassung und mehr per Internet möglich

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Eine neue Stufe von i-KFZ wird gezündet, natürliche Personen können Fahrzeuge nun auch über das Internet zulassen und umschreiben. Zuletzt führten die Behörden bereits ein, dass Kunden zum Beispiel ihre Altfahrzeuge online abmelden können. Wir berichteten. Es gibt jetzt die dritte Stufe, um die Behörden zu entlasten, außerdem haben Bürger den Vorteil der 24/7 Verfügbarkeit und dazu auch noch ohne Wartezeiten. Allerdings müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden, wie ein aktueller Personalausweis mit aktivierten Online-Funktionen.

Stufe 3: Mit der neuen Verordnung wird die bereits in Teilen realisierte Möglichkeit zur internetbasierten Abwicklung von Zulassungsvorgängen auf alle Geschäftsvorgänge (jetzt auch Neuzulassung, Umschreibung und alle Varianten der Wiederzulassung) ausgeweitet und die Automatisierung noch stärker ausgebaut. Erstmals wird die vollautomatisierte Antragsbearbeitung und -entscheidung für die Außerbetriebsetzung sowie für die Umschreibung unter Kennzeichenbeibehaltung auch bei Halterwechsel und für die einfache Adressänderung eingeführt. Bei der Umschreibung besteht nun für die neue Halterin / den neuen Halter die Möglichkeit, das Fahrzeug direkt nach Abschluss des internetbasierten Verfahrens in Betrieb zu nehmen.

Alle weiteren Informationen und weiterführenden Links gibt es beim BMVI.

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