Mobilfunkrechnungen müssen über Kündigungsfristen informieren

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Noch im Dezember tritt ein neuer Teil der Transparenzverordnung in Kraft, Rechnungen der Mobilfunkanbieter müssen dann auch über Vertragsbeginn und Kündigungsfristen informieren.

Bislang durften die Provider besagte Informationen ausschließlich online anbieten, diese Übergangsregelung endet ab dem mit dem 1. Dezember 2017. Nun muss der Provider „in der Rechnung Folgendes angeben: 1. das Datum des Vertragsbeginns, 2. den aktuellen Zeitpunkt des Endes der Mindestvertragslaufzeit, 3. die Kündigungsfrist und den letzten Kalendertag, an dem die Kündigung eingehen muss, um eine Vertragsverlängerung zu verhindern, und 4. einen Hinweis auf die Informationen zum generellen Ablauf des Anbieterwechsels auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.“

Auch über das verbrauchte Datenvolumen muss auf den Rechnungen informiert werden, wenn die Provider denn ein beschränktes Inklusivvolumen anbieten – was aktuell noch jeder Provider in Deutschland tut. Grundsätzlich sind die Provider also gezwungen wichtige Vertragsbestandteile mit dem Kunden besser zu kommunizieren.

Und wer dann jeden Monat seine Rechnungen im Blick hat, kann den Kündigungszeitpunkt eigentlich nicht mehr verpassen. Zu erwarten sind die Daten auf den Rechnungen vermutlich erst ab Januar, wenn die Abrechnung für Dezember eintrudelt. [via Teltarif]

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