Recht auf schnelles Internet soll wenigstens 10 Mbit/s „schnell“ sein

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  • Eine Mindestbandbreite soll für Deutschland festgelegt werden.
  • Ursprüngliche Forderungen werden deutlich verfehlt.
  • Für Netflix reichts trotzdem.

In einem neuen Entwurf zur „Verordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten“ soll festgelegt werden, wie viel Speed den Kunden für ihre Internetverbindung mindestens bereitstehen muss. Die Forderungen der letzten Jahre hat man jetzt ordentlich nach unten geschraubt. Hier ist die Rede nicht mehr von 100 oder 50 Mbit/s, sondern von einem Minimum von 10 Mbit/s.

Natürlich ist das für die meisten Anwendungen auf dem Telefon ausreichend. Beim Festnetz sieht das aber wohl anders aus. Wollen wir uns wirklich nur an einem Minimum orientieren, das eigentlich schon längst aus der Zeit gefallen ist? Um Netzbetreiber offensichtlich nicht allzu sehr zu gängeln, soll das Maß bei 10 Mbit/s Downstream und 1,3 Mbit/s Upstream liegen. 150 Millisekunden sind das Maximum für die Latenz – auch nicht gerade heutiger Standard.

Recht auf schnelles Internet sorgt auch für Gelächter

Diese Verordnung tritt voraussichtlich am 1. Juni 2022 in Kraft. Immerhin sind diese Mindestvorgaben nicht von Dauer, sondern werden möglicherweise jährlich nach oben korrigiert. Hierfür wird der deutsche Durchschnitt zur Berechnung herangezogen, der seit Jahren und zukünftig weiterhin ansteigt. Derzeit kann man bei 1 Mbit/s Upload wohl kaum vom Recht auf schnelles Internet sprechen, wenn ihr mich fragt. Bei 10 Mbit/s Download aber auch nicht.

Die betroffene Branche sieht die Vorgaben als angemessen. Klar, mit der Forderung nach 10 Mbit/s Downstream setzt man heute keinen Telekommunikationsanbieter mehr groß unter Druck. Tatsächlich kann diese neue Vorgabe aber wenigstens dafür sorgen, dass jeder Haushalt auf Breitband zurückgreifen kann. Wenn auch per Gesetz nur auf ein Minimum.

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2 Kommentare zu „Recht auf schnelles Internet soll wenigstens 10 Mbit/s „schnell“ sein“

  1. Da stellt sich die Frage, ob und welche Auswirkungen diese neue Gesetzgebung auf das Datenvolumen haben wird. Nachdem die Drossel aktiv ist, dann müssten die 10 Mbit/s das Minimum sein und damit eine erhebliche Verbesserung gegenüber den heutigen 64 kbit/s im Up- und Download.
    Würde das nicht den jetzigen Tarifmarkt gehörig aufwirbeln sowie Provider zu neuen Optionen zwingen?

  2. das is ja wohl ein Witz!
    hab das grad meinem Vater gezeigt (54) der musste lachen…
    bin mal gespannt wenn die ganzen Alte Generationen weg sind wie dann der Durchschnitt aussieht…

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