Recht auf schnelles Internet wird durchgesetzt

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In Deutschland soll jeder das Recht auf schnelles Internet haben. Dafür gibt es jetzt einen individuellen Rechtsanspruch. Über die Geschwindigkeit kann man gerne streiten, denn zunächst werden die folgenden Daten vorausgesetzt: 10 Mbit/s Download, 1,7 Mbit/s Upload und 150 ms Latenz.

So richtig schnell ist das nicht, allerdings sollen diese Werte jährlich überprüft und ggf. korrigiert werden. Man stellt in Aussicht, nächstes Jahr das Minimum auf 15 Mbit/s anzuheben. Ich wäre ja eher für ein zeitgemäßes Minimum von 50 Mbit/s, aber mich fragt ja keiner.

Nach dem neuen Telekommunikationsgesetz haben Sie einen Anspruch auf Versorgung mit einem Mindestangebot an Telekommunikationsdiensten. Der Anspruch umfasst auch den hierfür notwendigen Anschluss an ein öffentliches Telekommunikationsnetz und besteht für Ihre Hauptwohnung oder für Ihren Geschäftsort. Mit dem Anspruch wird das Recht auf eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe verwirklicht.

Zu diesem Mindestangebot zählen: Sprachkommunikationsdienste, also Telefon, und ein schneller Internetzugangsdienst für eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe.

Steht euch das Minimum nicht zur Verfügung, könnt ihr euch aktiv an die Bundesnetzagentur wenden und euch Unterstützung holen. Ist euer Antrag geprüft und bestätigt, müssen die Versorger reagieren und das Mindestangebot bereitstellen. Wie das aus technischer Sicht passiert, spielt dabei keine Rolle.

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