Samsung vor Gericht: Wasserdicht ist nicht gleich wasserdicht

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Seit Jahren werden viele Flaggschiff-Smartphones als „wasserdicht“ verkauft, doch das kann die Käufer schnell in die Irre führen. Genau deshalb steht Samsung jetzt in Australien vor Gericht. Samsung verkauft diverse Galaxy-Smartphones mit IP68-Standard und der Information, dass die entsprechenden Geräte deshalb wasserdicht sind. Nur wird selten offensichtlich erwähnt, dass diese Wasserdichtigkeit nicht bei jeder Art von Wasser gegeben ist. Zudem soll die Werbung irreführend sein.

Bitte nur in klares Wasser abtauchen

Da ist das Smartphone auch mal in der Nähe von Salzwasser zu finden, nur für einen coolen Werbespot. Smartphones im Salzwasser sind allerdings keine gute Idee, kann ich euch auch aus persönlicher Erfahrung sagen. Jetzt geht der Verbraucherschutz dagegen vor. Die Südkoreaner versprechen mit ihrer Werbung mehr als das, was der IP68-Standard eigentlich halten kann. Erst auf Unterseiten auf der Samsung-Webseite wird deutlich, was IP68 für den Nutzer eigentlich bedeutet.

Schutz vor dauerndem Untertauchen bis maximal 1.5 Meter Wassertiefe für maximal 30 Minuten. Dies bezieht sich natürlich auf klares Wasser, bei anderen Flüssigkeiten, z.B. Salzwasser, Seifenlauge, Alkohol oder erhitzten Flüssigkeiten, besteht der Schutz nicht.

Wasserdichte Smartphones sollten jedenfalls nicht mit Salzwasser in Berührung kommen, das wollen wir an dieser Stelle nochmals betont haben. Andere Flüssigkeiten sind ebenso gefährlich.

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