Telekom: Drossel-AGB sollen auch bei Bestandskunden nach Vertragsänderungen greifen

Viel Kritik musste die Deutsche Telekom in den letzten Wochen einstecken, denn ausgerechnet der wohl bekannteste deutsche Provider hat neue AGB geschaltet, welche die Drosselung von DSL-Anschlüssen ermöglichen. Im kleinsten Tarif werden dann DSL-Anschlüsse in ihrer Geschwindigkeit gedrosselt, wenn ein Volumen von 75 Gigabyte im jeweiligen Monat erreicht bzw. überschritten wird.

Das wird aber nicht nur Neukunden betreffen, sondern bei kleinsten Vertragsänderungen auch Bestandskunden.

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Wie der Focus berichtet, werden kleinste Veränderungen an einem bestehenden Vertrag ausreichen, damit dann die neuen AGB bestätigt bzw. akzeptiert werden. Somit greifen dann auch die neuen Regelungen für die Drosselung. Die bisher immer öffentlich getätigten Aussagen, dass die Drossel-AGB lediglich Neukunden betreffen, ist so also nicht ganz richtig. Auch als Neukunden werden die gezählt, die zu ihrem Telefon-Tarif erst noch DSL hinzubuchen.

Auch eine Vertragsverlängerung hat die neuen AGB zur Folge, weshalb bis 2016 sowieso jeder Telekomkunde betroffen sein wird, da Verträge maximal 24 Monate laufen und danach eben verlängert werden müssen (bei Provider-Wechsel natürlich nicht). Vor 2016 ist die technische Umsetzung der Drosselungen nicht geplant.

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(via t3n)

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