Verbraucherrechte: 12 statt 6 Monate für Beweislastumkehr

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Verbraucher erhalten seit dem Jahreswechsel noch mehr Rechte im Bereich der Gewährleistung. Bis dato galt die Umkehr der Beweislast nach nur 6 Monaten. Ab dem 7. Monat mussten Kunden nachweisen, dass die Ware bereits seit dem Kauf mangelhaft war. Nun ist der Zeitraum auf 12 Monate gestreckt. Erst ab dem 13. Monat müssen Kunden einen Beweis erbringen. Bis dahin muss der Verkäufer nachweisen können, dass die Ware nicht schon beim Kauf mangelhaft gewesen ist.

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