Verbraucherrechte: 12 statt 6 Monate für Beweislastumkehr

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Foto: Unsplash, @blakewisz

Mit dem Start ins neue Jahr gibt es für Verbraucher eine Aufbesserung ihrer Rechte im Alltag. Ab sofort gilt ein neuer Zeitraum, ab wann die Umkehr der sogenannten Beweislast stattfindet. Damit kommt die Politik den Verbrauchern entgegen.

Verbraucher erhalten seit dem Jahreswechsel noch mehr Rechte im Bereich der Gewährleistung. Bis dato galt die Umkehr der Beweislast nach nur 6 Monaten. Ab dem 7. Monat mussten Kunden nachweisen, dass die Ware bereits seit dem Kauf mangelhaft war. Nun ist der Zeitraum auf 12 Monate gestreckt. Erst ab dem 13. Monat müssen Kunden einen Beweis erbringen. Bis dahin muss der Verkäufer nachweisen können, dass die Ware nicht schon beim Kauf mangelhaft gewesen ist.

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