Vodafone Pass ist weiterhin erlaubt – Anpassungen für Roaming

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Vodafone Pass und vergleichbare Angebote stehen seit ihrem Start in der Kritik, das Zero-Rating-Angebot seitens Vodafone wurde jetzt aber mehr oder weniger durchgewunken. Die Netzneutralität sahen viele in Gefahr, weil nicht jeder Nutzer von diesen Angeboten profitieren kann und eben auch nicht jeder Service im Internet ohne Weiteres berücksichtigt wird. Zudem ist Vodafone Pass bislang nur in Deutschland nutzbar, dabei wurde das Roaming innerhalb der EU abgeschafft.

Bundesnetzagentur sichert Verbraucherrechte und Netzneutralität

Hier werden Nachbesserungen gefordert, schreibt die Bundesnetzagentur. Vermutlich der wichtigste Punkt für die Nutzer, die Vodafone Pass nutzen und hier auf dem Artikel gelandet sind. Was die Netzneutralität angeht, hatte Vodafone beanstandete Kritikpunkte längst ausgeräumt.

Die Nutzung des Angebots „Vodafone Pass“ ist derzeit nur im Inland unbegrenzt möglich. Seit Juni 2017 müssen Mobilfunkanbieter Roaming-Dienste im EU-Ausland zu den gleichen Konditionen wie im Inland anbieten. Vodafone muss die Zubuchoption Vodafone Pass daher auch für die Nutzung im europäischen Ausland öffnen.

Roaming-Anbieter dürfen die Nutzung von Daten im EU-Ausland aber mit einer angemessen Nutzungsregelung (fair-use-policy) begrenzen. Vodafone behält sich vor, das Roamingvolumen für die Nutzung im EU-Ausland auf 5 GB pro Vodafone Pass zu beschränken. Eine solche Beschränkung ist zwar grundsätzlich zulässig, das Volumen nach Auffassung der Bundesnetzagentur aber nicht ausreichend. Daher wird die Beschränkung auf 5 GB mit der heutigen Entscheidung untersagt.

Anders als beim Zero Rating-Angebot „StreamOn“ der Telekom wird Videoverkehr bei „Vodafone Pass“ derzeit nicht gedrosselt. Vodafone behält sich aber vor, dass Videoverkehr auf SD-Qualität beschränkt wird, soweit dies rechtlich zulässig ist. Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass die Vodafone insbesondere den Ausgang des StreamOn Gerichtsverfahrens berücksichtigen wird. Vodafone hat erklärt, dass die Bundesnetzagentur drei Monate vor Einführung einer Video-Beschränkung informiert wird.

Die noch ein wenig ausführlichere Pressemitteilung gibt es hier.

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