Wichtiges Urteil gegen Telefónica gefällt

Telefonica-o2-Gebaeude-Duesseldorf-1772-Falco-Peters

Bild: Falco Peters/Telefónica

Es gibt sie noch, die guten Nachrichten, auch dann, wenn es um Mobilfunk in Deutschland geht. Bislang hatte Telefónica Deutschland nämlich eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die eigentlich so nicht klargeht.

Sie wollten ihren Kunden nämlich verbieten, einen geschlossenen Mobilfunkvertrag in stationären Geräten wie einem LTE-Router zu verwenden. Konkret hieß es:

Der mobile Internetzugang kann/darf nur mit Smartphones, Tablets oder sonstigen Geräten genutzt werden, die eine mobile Nutzung unabhängig von einem permanenten kabelgebundenen Stromanschluss ermöglichen (nicht z.B. in stationären LTE-Routern).

AGB von Telefónica

Das verstößt aber gegen die sogenannte Endgerätefreiheit, wobei es sich sogar um EU-Recht handelt. Das hat der Bundesgerichtshof jetzt entschieden.

Die Endgerätefreiheit besagt, dass Endnutzer das Recht haben, „über ihren Internetzugangsdienst, unabhängig vom Standort des Endnutzers oder des Anbieters und unabhängig von Standort, Ursprung oder Bestimmungsort der Informationen, Inhalte, Anwendungen oder Dienste, Informationen und Inhalte abzurufen und zu verbreiten, Anwendungen und Dienste zu nutzen und bereitzustellen und Endgeräte ihrer Wahl zu nutzen“. Das kann ein Satz in den AGB nicht einfach aushebeln.

Natürlich war vorher schon fraglich, inwieweit ein Mobilfunkanbieter diese Regel überhaupt durchsetzen kann. Es ist aber schön zu sehen, dass Telefónica in dieser Hinsicht zugunsten der Kundschaft in die Schranken gewiesen wird.

via

Folge jetzt unserem neuen WhatsApp-Kanal, dem News-Feed bei Google News und rede mit uns im Smartdroid Chat bei Telegram. Mit * markierte Links sind provisionierte Affiliate-Links.

3 Kommentare zu „Wichtiges Urteil gegen Telefónica gefällt“

  1. Das ist witzig, denn die SIM zum Home LTE Tarif hier, darf laut AGB genau umgekehrt *nur* im festen Router und nicht mobil eingesetzt werden.
    Die Kontrolle auf freigegebene Geräte läuft übrigens über die IMEI – jeder Hersteller hat für eine Geräteart einen bestimmten Bereich zugewiesen. Damit loggt sich diese SIM im Smartphone oder dem mobilen Huawei LTE Router einfach nicht in das Internet ein, trotz bestehender Verbindung.

    Ob man das Abschalten von diesem Unfug separat einklagen muss, oder gilt das Urteil auch hier?

    1. Darum gibt es ja den Hometarif. Und die SIM logt sich nicht wegen dem Gerät ,oder der IMEI ein, sondern weil nur die angegebene Adresse freigegeben ist.

      1. Dann erklär‘ bitte, weshalb die genannten Geräte sich an ebendieser freigegebenen Adresse *nicht* einloggen, aber der LTE Router an der Wand (der in der mühsam zusammengetragenen Kompatibilitätsliste steht). Als wenn wir das nicht alles ausgetestet hätten…

        Dazu scheint dieselbe deine Begründung umgekehrt für Mobile SIM im Festrouter die Richter nicht beeindruckt zu haben.

Kommentar verfassen

Bleibt bitte nett zueinander!