Zwangsanruf nach Kündigung ist unzulässig

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Es gehört zu den unlauteren Maschen der letzten Jahre: Kunden sollen nach ihrer schriftlichen Kündigung diese telefonisch bestätigen. Das ist nicht erlaubt. Genauso wenig sind andere Tricks erlaubt, um ein Telefonat zwischen Kunden und Anbieter heraufzubeschwören. Schon 2023 gab es dazu ein entsprechendes Urteil.

Wer zum Beispiel seinen Tarif schriftlich und ordentlich gekündigt hat, ist auf der rechtssicheren Seite, auch wenn der Anbieter gerne ein weiteres Telefonat mit euch hätte. Dieses dient in der Regel nur dazu, um euch von der Kündigung abzuhalten. Die wenigsten Kunden werden dieses Telefonat führen wollen und müssen es auch nicht.

Das OLG hat in seinen Gründen dargestellt, dass ein Schreiben eine unzumutbare Belästigung darstellen kann, wenn das Schreiben dazu dient, dem Kunden eine Werbung aufzudrängen, die ausdrücklich nicht gewünscht war.

via Verbraucherzentrale

Wichtig ist nur, dass eure Kündigung alle wichtigen Informationen enthält. Es darf kein wichtiger Fakt fehlen, damit die Kündigung wirksam ist. Es gibt im Netz jedoch einige Dienste, die euch bei Kündigungen unterstützen können.

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