Chrome-Funktion zum Schutz der Privatsphäre stößt auf Widerstand

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Bild: Growtika/Unsplash

Eine neue Chrome-Funktion zur Verschleierung der IP-Adresse, mit der die Privatsphäre der Nutzer besser geschützt werden soll, stößt auf Widerstand. Laut einem Bericht von The Register hat die Marketing-Interessenvertretung Movement for an Open Web (MOW) eine Beschwerde bei der britischen Wettbewerbsbehörde CMA eingereicht.

MOW kritisiert, dass Google sich mit dem IP-Schutz einen unfairen Vorteil verschaffen würde. Die Funktion soll IP-Adressen anonymisieren, so dass Nutzer beim Surfen im Web nicht mehr getrackt werden können. Laut MOW könne Google aber weiterhin auf die Daten zugreifen, während Mitbewerber benachteiligt würden.

Auch der Kinderschutz würde durch die Funktion erschwert, da Internetprovider die Aktivitäten über IP-Adressen nicht mehr nachvollziehen könnten, so die Kritik von MOW. Die Marketing-Organisation sieht außerdem Verstöße gegen Versprechen, die Google im Rahmen der Einführung der Privacy Sandbox gemacht hat.

Google selbst verteidigt laut dem Bericht von The Register die neue Funktion. Es stimme nicht, dass man sich einen unfairen Vorteil verschaffen wolle. Die Kritik beruhe auf Unkenntnis oder bewusster Fehlinformation.

Kritiker, die behaupten, dass unser Vorschlag zum Schutz des geistigen Eigentums für Google selbst präferentiell ist, stellen entweder wissentlich die Fakten falsch dar oder verstehen einfach nicht, was vorgeschlagen wird. Der Vorschlag zum Schutz des geistigen Eigentums beinhaltet ein Zwei-Hop-Proxy-System, wobei ein Proxy von einem Dritten betrieben wird.

Dies bedeutet, dass Google und der Rest der Branche nicht in der Lage sein werden, sowohl die IP-Adresse des Kunden als auch das Ziel des Nutzers zu sehen. Derzeit testen wir den IP-Schutz intern bei Google und in instabilen Chrome-Builds am Datenverkehr für Google Ads. Behauptungen, dass diese Funktion ohne Vorankündigung oder Tests auf das gesamte Web ausgeweitet wird, sind also unwahr.

Google-Pressesprecher gegenüber The Register

Ob die Vorwürfe berechtigt sind, muss sich noch zeigen. Die Debatte um den Schutz der Privatsphäre einerseits und dem Interesse an Nutzerdaten von Werbetreibenden andererseits dürfte aber weitergehen.

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