Eventim: BGH untersagt Gebühr für print@home

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Eventim ist einer der größten Ticketanbieter in Deutschland, hatte sich über die letzten Jahre aber immer wieder mit dubiosen Gebühren in die Kritik gebracht. Da wäre zum Beispiel das recht komfortable Ausdrucken von Tickets über den heimischen Drucker, wofür Eventim allerdings eine Servicegebühr in Höhe von 2,50 Euro abrechnete. Warum man als Kunde zahlen muss, wenn die Tickets auf eigene Kosten gedruckt werden, erschließt sich mir bis heute nicht. Das ging nicht nur mir so.

Sieht man auch vor Gericht so, der Bundesgerichtshof hat in letzter Instanz den Hammer fallen lassen. Verbraucherschützer hatten geklagt und das letztlich mit Erfolg. Bevor ich mir weiter den Mund fusselig rede, findet ihr folgend die wichtigsten Ausschnitte aus der Pressemitteilung der Verbraucherzentrale NRW:

Eine pauschale „Servicegebühr“ in Höhe von 2,50 Euro für die elektronische Übermittlung einer Eintrittskarte zum Selbstausdrucken ist unzulässig. Das hat heute der Bundesgerichtshof (BGH) aufgrund einer Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen die CTS Eventim AG & Co KGaA entschieden (AZ. III ZR 192/17).

Auch Eventims „Premiumversand inklusive Bearbeitungsgebühr“ in Höhe von 14,90 Euro (plus 5 Euro je weiterem Ticket / maximal 4 Tickets) hat der BGH im Sinne der Verbraucherschützer gekippt. Fans konnten im Rahmen des Vorverkaufs für die AC/DC-Welttournee 2015 ausschließlich den teuren Premiumversand wählen. Die Tickets kamen jedoch per einfacher innerdeutscher Postzustellung mit 60-Cent-Frankierung.

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW sind nun zu Unrecht erhobene Entgelte für „ticketdirect“ durch Eventim an die Kunden zurückzuzahlen. „Eventim sollte nicht darauf warten, dass jeder Kunde seine Forderungen einzeln geltend macht, sondern den Kunden die zu Unrecht kassierten Entgelte unmittelbar erstatten“, lautet die Forderung Schuldzinskis.

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