Facebook darf Nutzerdaten nicht zusammenführen und extern sammeln

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Jetzt hat das Bundeskartellamt ein Machtwort gesprochen, Facebook wird die Zusammenführung von Nutzerdaten untersagt. Facebook wird gegen die Entscheidungen vorgehen, der Konzern kündigte an sich wehren zu wollen. Kritisiert wird die Vorgehensweise, wie Facebook die Daten von WhatsApp und Instagram im eigenen Netzwerk verarbeitet. Möglich soll das nur noch mit expliziter Nutzereinwilligung sein.

Gleiches gilt für das Sammeln von Daten auf externen Webseiten. Wir wissen, dass nicht nur die offiziellen Facebook-Tasten sammeln können. Auch in vielen Android-Apps kann Facebook diverse Informationen auslesen. Das Verknüpfen der Daten soll nur noch extrem eingeschränkt möglich sein, wenn die Nutzer nicht eingewilligt haben.

Facebook im Visier der Behörden

Künftig dürfen die zum Facebook-Konzern gehörenden Dienste wie WhatsApp und Instagram die Daten zwar weiterhin sammeln. Eine Zuordnung der Daten zum Nutzerkonto bei Facebook ist aber nur noch mit freiwilliger Einwilligung des Nutzers möglich. Wenn die Einwilligung nicht erteilt wird, müssen die Daten bei den anderen Diensten verbleiben und dürfen nicht kombiniert mit den Facebook-Daten verarbeitet werden.

Eine Sammlung und Zuordnung von Daten von Drittwebseiten zum Facebook-Nutzerkonto ist in der Zukunft ebenfalls nur noch dann möglich, wenn der Nutzer freiwillig in die Zuordnung zum Facebook-Nutzerkonto einwilligt.

Aufgrund der beeindruckenden Marktmacht kann Facebook überhaupt ins Visier genommen werden. Über 1,52 Milliarden Menschen sind auf Facebook täglich aktiv, allein in Deutschland sind es 32 Millionen aktive Nutzer jeden Tag. 95 Prozent des deutschen Marktes der sozialen Netzwerke beherrscht Facebook.

Als marktbeherrschendes Unternehmen unterliegt Facebook besonderen kartellrechtlichen Pflichten und muss bei dem Betrieb seines Geschäftsmodells berücksichtigen, dass die Facebook-Nutzer praktisch nicht auf andere soziale Netzwerke ausweichen können. Ein obligatorisches Häkchen bei der Zustimmung in die Nutzungsbedingungen des Unternehmens stellt angesichts der überragenden Marktmacht des Unternehmens keine ausreichende Grundlage für eine derartig intensive Datenverarbeitung dar.

Die Entscheidung des Bundeskartellamtes ist noch nicht rechtskräftig. Facebook hat die Möglichkeit innerhalb eines Monats Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen, über die dann das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden würde.

Facebook sieht sich als populär

Facebook sieht sich übrigens nicht als marktbeherrschend, sondern nur als populär. Man zeigt zugleich die Wahlmöglichkeiten auf, die der Nutzer im freien Markt hat. Das wird sicherlich noch spannend werden, inwieweit der Konzern gegen die Behörden und Ämter eine Chance hat.

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