Wenn dein Kind 1400 Euro im Google Play Store verballert – und wie du das verhinderst

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Gilles Lambert (Unsplash)

Zahlungsfunktionen sollten geschützt sein und das zählt eben auch für Smartphones sowie die installierten App-Stores. Nicht so scheint es bei einem Fall gewesen zu sein, von welchem die Verbraucherzentrale jetzt berichtet. Über 1400 Euro hat ein Kind über die Mobilfunkrechnung abrechnen lassen, für Käufe und In-App-Käufe aus dem Google Play Store. Einen Passwortschutz scheint es daher nicht gegeben zu haben.

Passwortschutz hilft vor versehentlichen Käufen

Man kann dem Kind keinen Vorwurf machen. Wenn es Spiele zockt, in denen immer wieder zu In-App-Käufen geraten wird, dann kann man da schnell zu viel tippen und tätigt Käufe. Verhindern lässt sich das aber ganz einfach, denn im Google Play Store muss einfach nur die Passwortabfrage für alle Käufe aktiviert sein: Google Play Store -> Hauptmenü -> Einstellungen -> Authentifizierung für Käufe.

Derweil stellt der Verbraucherschutz gute Chancen auf Erfolg in Aussicht, wenn man die hohe Rechnung anfechten will. Auch die Familie des beschriebenen Falls hat aus Kulanz fast das komplette Geld zurückerhalten, da das Kind aus rechtlicher Sicht keinen legitimen Vertragspartner darstellte.

„Wenn Minderjährige ohne Genehmigung der Eltern In-App-Käufe durchführen, sind die Chancen gut, sich erfolgreich gegen die Forderungen zu wehren“, erklärt Kathrin Körber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Denn: Die Eltern haben selbst aktiv keinen Vertrag mit dem Spieleanbieter abgeschlossen oder dem zugestimmt. „Wird Minderjährigen ein Handy zur Nutzung überlassen, beinhaltet das nicht automatisch die Erlaubnis, Käufe damit abzuwickeln“, so Körber. Auch können Eltern nicht für alle über das Telefon ausgeführten Handlungen verantwortlich gemacht werden.

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