Hersteller von Smart-TVs verstoßen „fast durchgehend“ gegen die DSGVO

flat screen smart TV

„Bundeskartellamt fordert im Rahmen seiner Verbraucherschutzbefugnisse bessere Verbraucher-Informationen über die Datenverarbeitung von Smart-TVs“, titelt die Behörde über ihrer sehr lesbaren Zusammenfassung, die Anfang Juli zusammen mit der „Sektoruntersuchung Smart-TVs“ veröffentlicht wurde. Damit sprechen sie ein Problem an, das den größten Teil des deutschen Fernsehmarktes betrifft.

Diesem Bericht zufolge hätten vernetzte TV-Geräte vielfältige Möglichkeiten, personenbezogene Daten zu erheben, wovon die Hersteller in unterschiedlichem Maße Gebrauch machten. Das generelle Fernsehverhalten einer Person, ihre App-Nutzung, Surf-, Klick- und Cursorverhalten sowie biometrische Daten wie zum Beispiel die Stimme könnte erfasst und ausgewertet werden.

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Smart-TVs: Wer macht was mit welchen Daten?

Das Bundeskartellamt habe nun festgestellt, dass die in Deutschland aktiven Hersteller „fast durchgehend schwerwiegende Transparenzmängel aufweisen“ und damit gegen die DSGVO verstießen. Da so viele verschiedene Parteien und Anbieter unter einer „one fits all“-Architektur vereint seien, könnten Nutzer nicht nachvollziehen, wer welche Daten verarbeitet und an wen weitergibt.

Updates von Smart-TVs nicht immer sicher

Neben dem Datenschutz hat sich das Bundeskartellamt auch mit der Datensicherheit beschäftigt und festgestellt, dass die Hersteller sich mit unterschiedlichem Aufwand um ein hohes Sicherheitsniveau bemühten. Bei vielen sei nicht gesichert, dass der Standard auch Jahre nach dem Kauf durch Updates noch gegeben ist.

Das müssten Käufer allerdings auch schon vor dem Kauf wissen, um einschätzen zu können, wie lange sie ein solches Gerät nutzen können. Ein verpflichtendes Label mit einer Software-Update-Garantie auf dem Fernseher könnte ich mir da als praktische Lösung vorstellen.

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Werbung in Smart-TVs: Targeting vielseitig

Damit nicht genug, ging es in dem Bericht schließlich auch unter anderem um die Rechtmäßigkeit von Werbeeinblendungen, damit fiel zum Beispiel Samsung erst vor ein paar Monaten negativ auf. Das Targeting der Endnutzer sei sogar über das Sehverhalten im linearen TV möglich, aber auch basierend auf der App-Nutzung, dem Internet-Provider, der Postleitzahl oder sogar der angeschlossenen Gaming-Konsolen.

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Sektoruntersuchung Smart-TVs: Zusammenfassung

Die vom Bundeskartellamt selbst zusammengestellte Zusammenfassung der Forderungen (hier gibt’s die 250 Seiten starke PDF zum Download):

  • Verbraucher sollten noch besser und zielgerichteter über die Möglichkeit zur extensiven Datensammlung und -verarbeitung von Smart-TVs und Internet of Things-Geräten insgesamt informiert und aufgeklärt werden.
  • Haftungsfragen beim Zusammenspiel der verschiedenen Akteure im IoT-Bereich sollten durch entsprechende gesetzliche Regelungen geklärt werden.
  • Es bedarf eines klaren gesetzlich geregelten Anspruchs des Verbrauchers auch gegenüber dem Hersteller auf Software-Updates.
  • Die verantwortlichen Unternehmen sollten verpflichtet werden, notwendige Informationen (Produktinformationen, Datenschutz, Voreinstellungsmöglichkeiten, etc.) klarer und einfacher zu vermitteln.
  • Verbrauchern sollte es leichter gemacht werden, Datenschutzstandards bei einer Kaufentscheidung zu berücksichtigen, insbesondere durch eingängige Bildsymbole.

(via)

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