Alle 11 Minuten wird ein Mitglied beschissen? Verbraucherzentrale will Parship verklagen

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Der Valentinstag steht vor der Tür und allgemein rückt der Frühling immer näher: Wer als Single generell offen für eine Beziehung ist, dürfte sich zu dieser Jahreszeit besonders einsam fühlen. Die Corona-Pandemie macht es zusätzlich noch schwieriger, neue Menschen kennenzulernen – klar, dass beim Onlinedating-Geschäft die Kassen klingeln.

Unter den zahlreichen Plattformen zur Kontaktaufnahme mit anderen dürfte Parship alleine wegen der aggressiven TV-Werbung und dem eingängigen Slogan „Alle 11 Minuten verliebt sich ein Single“ eine der bekannteren sein.

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Schönes Geschenk für den 20. Parship-Geburtstag

Fast auf den Tag genau ist Parship seit 20 Jahren online (Valentinstag 2001). Das Unternehmen, das Umsätze im Bereich von mindestens hundert Millionen Euro generiert, gehört übrigens zum ProSiebenSat.1-Konzern – auch ein Grund, warum die Werbung im Fernsehen so oft zu sehen ist. Die Hintergründe hat Walulis mal sehr gut erklärt:

Jetzt ist Parship allerdings mal wieder ins Fadenkreuz der Verbraucherschützer geraten. Beim Bundesverband der Verbraucherzentrale heißt es:

Nicht nur am Valentinstag suchen viele Verbraucherinnen und Verbraucher über das Online-Partnervermittlungsportal Parship nach der großen Liebe. Doch langfristig gebunden sind sie am Ende oft nur an den Anbieter. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) will deshalb feststellen lassen, dass die AGB-Klauseln zur Vertragsverlängerung von Parship unwirksam sind und dass Verbraucher jederzeit kündigen können. Zu diesem Zweck prüft der vzbv die Erhebung einer Musterfeststellungsklage und ist dafür auf Fallschilderungen von Verbrauchern angewiesen.

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Parships Vertragsklausel unrechtmäßig? Entschädigungszahlungen möglich

Nur bei einer Vielzahl betroffener Verbraucher könne eine solche Musterfeststellungsklage erhoben werden. Wer sich angesprochen fühlt, kann sich unkompliziert und kostenlos auf  www.musterfeststellungsklagen.de/partnervermittlung melden. Kommt ein Verfahren zustande, seien je nach Ausgang sogar Entschädigungszahlungen möglich – die Verbraucherzentrale spricht von „mehreren hundert Euro“.

„Gerade in den harten und einsamen Pandemiezeiten rechnen wir mit einer großen Zahl betroffener Verbraucher, denen wir mit der Musterfeststellungsklage helfen könnten“, so Henning Fischer von der Verbraucherzentrale.

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