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Vorerst darf die Telekom das hauseigene StreamOn-Angebot unverändert anbieten, das hat nun ein Gericht entschieden. Noch steht das entscheidende Urteil aber aus, der Teilerfolg der Telekom ist allerdings nicht wegzureden. Noch immer stehen die sogenannten Zero-Rating-Angebote schwer in der Kritik, auch die Bundesnetzagentur hat etwas auszusetzen und Änderungen gefordert.

„Laut einem aktuellen Beschluss vom 6. März 2019 (Az. 13 B1374/18) sei ein Entscheidungstermin vom Oberverwaltungsgericht noch nicht abzusehen und die geforderte Frist zur Nachbesserung zum 31. März 2019 müsste vorerst nicht eingehalten werden, da der Telekom erhebliche, wirtschaftliche Nachteile entstehen könnten.“ (via, Golem)

Streit um Zero-Rating-Angebote wird zur Never-Ending-Story

Jetzt steht also nur noch das endgültige Gerichtsurteil aus, bis dahin bleibt das Angebot der Telekom in seiner bisherigen Fassung bestehen. Gegen das im November 2018 gefallene Urteil hatte die Telekom erneut Beschwerde eingelegt. Schon seit 2017 gibt es das Tauziehen zwischen Telekom und Bundesnetzagentur, doch ein Ende scheint langsam in Sicht.

Das Zero-Rating-Angebot wird nicht EU-weit angeboten, obwohl die neuen Bestimmungen für EU-Roaming genau das ermöglichen sollen. Zudem werden die Video-Optionen in einigen Tarifen zu stark eingeschränkt. Eine Änderung beider Punkte will die Bundesnetzagentur durchsetzen.

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Denny Fischer

Gründer und amtierender Chef von SmartDroid.de, bloggt hier und nur hier seit 2008. Alle Anfragen an mich, in den Kommentaren oder über die verlinkten Netzwerke.

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