Bundesgerichtshof: Netflix darf nicht einfach so die Preise ändern

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Bild: Cameron Venti/Unsplash

Wenn du überhaupt regelmäßiger Nutzer digitaler Services auf Abonnementbasis bist, ist die Wahrscheinlichkeit relativ hoch, dass sich darunter auch eine Netflix-Mitgliedschaft befindet. Mit 69 Prozent ist Netflix nur zwei Prozent hinter Amazon Prime Video mit 71 Prozent in der allgemeinen Beliebtheit.

Netflix-Preiserhöhung stand schon fest: Jetzt gibt’s den Stichtag für Bestandskunden

Netflix: Letzte Preiserhöhung in Deutschland gerade durch

Entsprechend empfindliche Auswirkungen hat eine Preiserhöhung des Video-on-Demand-Anbieters. Erst vor wenigen Wochen kam es in Deutschland zu einer Preiserhöhung für Standard- und Premium-Paket. Und dass das nicht die letzte Anpassung der monatlichen Kosten ist, hätte man sich denken können.

Daher hat sich Netflix in seinen Nutzungsbedingungen auch offengehalten, die Preise jederzeit anziehen zu können. „Unser Abo-Angebot und die Preise für den Netflix-Dienst können sich gelegentlich ändern“, heißt es da. Zumindest eine 30-tägige Vorankündigungsfrist wurde jedoch festgelegt.

Kommentar: Was dürfen Netflix, DAZN und Co. jeden Monat kosten?

Bestell-Button nicht eindeutig genug

Schon 2019 wurde diese Klausel vom Kammergericht Berlin nach einer Klage des Bundesverband Verbraucherzentrale gekippt. Jetzt hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass Voraussetzung für eine Preiserhöhung eine ganz konkrete Kostensteigerung sein müsse, die auf die Kunden umgelegt werde. Das heißt, Kosten dürfen gedeckt, aber kein zusätzlicher Gewinn erzielt werden.

Das Gericht hat außerdem die Gestaltung des Bestell-Buttons für ein Online-Abo beanstandet. Dieser weise nicht eindeutig genug auf die Zahlungsverpflichtung hin. Verfügt wurde auch, dass der Button keine Werbung für einen Gratismonat enthalten dürfe.

250.000 Euro Strafe oder sogar Haft drohen

Kommt Netflix den Forderungen nicht in Kürze nach, droht ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro oder sogar bis zu sechs Monate Haft für einen Vertreter des Unternehmens.

(via)

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