Rundfunkbeitrag (früher GEZ) verstößt nicht gegen EU-Recht

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Er steht schon lange in der Kritik und regelmäßig wird gerichtlich gegen ihn vorgegangen, doch der deutsche Rundfunkbeitrag (früher GEZ-Gebühr) besteht auch die Prüfung vor dem europäischen Gerichtshof. Umstritten ist der Rundfunkbeitrag wie nie zuvor, die dadurch finanzierten Einrichtungen werden heute gern als Staatsmedien bezeichnet. Auch sind die angebotenen Inhalte oft nicht mehr im Sinne vieler junger Leute. Regelmäßig will man den Rundfunkbeitrag kippen, doch höhere Instanzen verhindern das.

Obwohl seit ein paar Jahren ein neues Modell gilt, jeder Haushalt mit über 17 Euro je Monat pauschal abgerechnet wird, ist der Rundfunkbeitrag weiterhin mit EU-Recht vereinbar. Entschieden hat das heute der EuGH, berichtet unter anderem die Welt. Erst vor wenigen Monaten wurde der Rundfunkbeitrag für verfassungsgemäß erklärt. Nur die mehrfache Abrechnung für „Kunden“ mit mehreren Wohnungen muss abgeschafft werden.

Ich konsumiere einige Inhalte der durch den Rundfunkbeitrag finanzierten Sendeanstalten, eine Anpassung an die heutigen Zeiten wäre trotzdem willkommen. Längst könnte man einen Teil der Inhalte in ein Pay-TV-ähnliches Format umwandeln. Zum Beispiel die Bereiche Unterhaltung und Sport.

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