StreamOn bleibt bestehen, das gab die Telekom recht flott nach der Veröffentlichung eines Urteils bekannt. Um das zu gewährleisten, müsste die Telekom das Angebot allerdings an einigen Ecken erneuern und anpassen. Man wird für die Fortführung des Angebots nicht nur Anpassungen vornehmen müssen, sondern will nach eigenen Angaben auch zukünftig unbedingt alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen.
Grundsätzlich war im Vorfeld zu erwarten, dass sich die Telekom auch weiterhin wehren wird und StreamOn, zumindest in abgewandelter Form, zukünftig bestehen bleibt. Ein vorläufiges Aus wurde zwar per Gerichtsurteil am Montag verkündet, doch der Netzbetreiber wird nach eigenen Angaben erforderliche Veränderungen vornehmen.
StreamOn muss angepasst werden
Man fordert von der Bundesnetzagentur eine angemessene Umsetzungsfrist. In diesem Zeitraum ist damit zu rechnen, dass die Telekom die Drosselung für Videostreaming streicht und StreamOn auch im EU-Ausland ohne Einschränkungen anbietet. Für beide Punkte gab es das angesprochene Urteil. Wir werden allerdings endgültige Details abwarten müssen.
Wir prüfen, unseren Umgang mit dem Urteil und erwarten eine angemessene Umsetzungsfrist für erforderliche Anpassungen. Wir sind von der Rechtmäßigkeit von StreamOn weiterhin überzeugt und schöpfen alle rechtlichen Möglichkeiten aus. (Telekom)
[sd_box title=“Update vom 4. August 2019″ style=“default“ box_color=“#f92020″ title_color=“#FFFFFF“ radius=“3″]Jetzt ist bestätigt, wann und inwieweit die Telekom das StreamOn-Angebot verändern wird.[/sd_box]
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