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Samsung Galaxy Tab 10.1 und 8.9: Verbote bleiben in Deutschland bestehen

Heute ist der 31. Januar 2012 und eben der Tag an welchem das Oberlandesgericht in Düsseldorf über das Verbot des Galaxy Tab 10.1 und Galaxy Tab 8.9 von Samsung entscheiden sollte. Und man hat sich gegen die beiden Geräte ausgesprochen, beide bleiben in Deutschland weg vom Markt bzw. bleibt die einstweilige Verfügung bestehen. Die Entscheidung […]

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Apple klagt wieder gegen Samsung, wieder in Düsseldorf, wieder wegen Patentverletzungen

Das Jahr ist gerademal zwei Wochen alt und schon geht es wieder los mit den Klagen von Apple gegen Samsung. Wieder versucht der amerikanische gegen den koreanischen Konzern wegen Patentverletzungen in den Krieg zu ziehen, wiedermal in Deutschland und natürlich auch wieder an alter Wirkungsstätte in Düsseldorf. Diesmal reichte Apple mehrere Klagen ein, in erster

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Galaxy Tab 10.1 & Galaxy Tab 8.9: Urteil über Verkaufsverbot fällt am 31. Januar 2012

Gestern gab es einen weiteren Verhandlungstag bzw. eine weitere Anhörung zum aktuellen Streitfall zwischen Apple und Samsung in Deutschland. Hier ging Apple vor einigen Monaten gegen Samsung vor und auch hier ging es erst so richtig los, nämlich diese extreme „Ich klage bis zum Verkaufsverbot“-Welle. Seitdem dann das LG Düsseldorf entschieden hatte, dass hierzulande bzw.

LG Düsseldorf hat entschieden, Geschmacksmuster sind gültig und damit bleibt das Verkaufsverbot gegen das Samsung Galaxy Tab 10.1 bestehen

Was für ein Schlag gegen Samsung und damit auch für die gesamte Kundschaft von Tablets, ein Betrug am Kunden ist dies in meinen Augen und diesen müssen wir nun erstmal hinnehmen. Denn das Düsseldorfer Landgericht hat heute entschieden, dass die angemeldeten Geschmacksmuster von Apple Gültigkeit haben und damit bleibt das Verkaufsverbot des Galaxy Tab 10.1

Apple reichte Klage am falschen Gericht ein, LG Düsseldorf ist nicht befugt ein EU-Verkaufsstop anzuordnen

[aartikel]B00512GRO0:right[/aartikel]Upsi, da könnte in unserem „Rechtsstaat“ mal wieder etwas kräftig nach hinten losgegangen sein. Denn laut Art 82 Abs. 3 GGV ist nur das Handelsgericht Alicante befugt, ein Verkaufsstop bzw. derartige Einstweilige Verfügung gegen Samsung auszusprechen, wie es aber in diesem Fall fälschlicherweise das Landgericht Düsseldorf getan hat. Es könnte daher am 25. August hervorgehen, dass