Mit der Prompt API will Google Webseiten den direkten Zugriff auf ein im Browser laufendes Sprachmodell ermöglichen. Anfragen müssen so nicht erst an einen Cloud-Server geschickt werden. In Chrome läuft dafür Googles Gemini Nano, in Microsoft Edge das Modell Phi-4 mini-instruct. Die Spezifikation entsteht in einer Arbeitsgruppe des Web-Standardisierungsgremiums W3C, das Konzept verspricht lokale Verarbeitung sensibler Daten, Offline-Nutzung und geringere Kosten als Cloud-Dienste.
Trotzdem stößt die Schnittstelle auf breiten Gegenwind. In Mozillas öffentlicher Liste mit Stellungnahmen zu Web-Standards steht sie seit Juni 2025 auf „negativ“. Vor wenigen Tagen hat Jake Archibald von Mozilla die Kritik in einer ausführlichen Stellungnahme auf GitHub erneuert. Bedenken kommen auch aus dem Apple- und Microsoft-Umfeld sowie aus dem Chrome-Team selbst.
Erst auf Google optimiert, dann auf Google angewiesen
Mozillas zentraler Einwand: Webseiten würden ihre KI-Anweisungen auf die Eigenheiten von Gemini Nano zuschneiden. Archibald schildert ein eigenes Beispiel: Sein Smart-Home-System sollte Ansagen in britischem Englisch ausgeben. Auf die entsprechende Anweisung lieferte Gemini Nano zunächst eine „schlechte amerikanische Imitation des Britischen“ mit Klischee-Floskeln. Erst nach mehreren Anpassungen klang das Ergebnis brauchbar.
Damit ist der Prompt auf die Macken eines bestimmten Modells maßgeschneidert. Ein neueres, vielleicht besseres Modell schneidet schlechter ab, weil bestehende Prompts nicht mehr passen. Mozilla und Apple gerieten unter Druck, Gemini Nano zu lizenzieren oder ein Modell mit denselben Macken zu bauen. Entwickler würden ihren Code zudem nach Modell aufspalten, ein Rückfall in die Anfangszeit des Webs, als Seiten je nach Browser unterschiedlich ausgeliefert wurden.
Inhaltsregeln und offene Haftungsfragen
Wer die Prompt API einbaut, muss laut Chrome-Dokumentation Googles Richtlinie für generative KI akzeptieren. Diese verbietet unter anderem sexuell explizite Inhalte und irreführende Behauptungen über staatliche oder demokratische Prozesse, Regeln also, die teils über geltende Gesetze hinausgehen.
Archibald wirft eine offene Haftungsfrage auf. Klickt jemand auf „Zusammenfassen“ unter einem Kommentar, der gegen Googles Richtlinie verstößt, sei unklar, gegen wen Google vorgehen würde, gegen den Nutzer, den Verfasser oder den Webseitenbetreiber. Bei unbekannten Modellen bleibe Entwicklern nur, die KI-Funktion ganz abzuschalten.
Auch im Google-Lager nicht unumstritten
Aus dem Chrome-Team kommen ungewöhnlich offene Antworten. Rick Byers, einer der verantwortlichen Blink-Entwickler (so heißt die Rendering-Engine), kündigt an: „Sehe ich Hinweise darauf, dass andere Browser Eigenheiten des von Chrome gewählten Modells kopieren müssen, werde ich meine Chromium-Führungsposition nutzen, um diese Eigenheiten in Chrome zu brechen.“ Sein Kollege Mike Wasserman nennt Mozillas Sorge zu den Inhaltsregeln „berechtigt“ und räumt dünne Belege für Entwicklerinteresse ein.
Skepsis am Konzept selbst kommt von Maciej Stachowiak, langjährigem Safari- und WebKit-Architekt bei Apple. Vergleichbare Funktionen ließen sich nach seiner Einschätzung bereits über bestehende Standards wie Fetch, WebGPU und WebNN umsetzen. Archibald berichtet, ähnliche Interoperabilitätsbedenken äußerten mittlerweile auch Verantwortliche bei Microsoft.
via The Register
