Smartphones im Handel: Kein Hinweis auf Sicherheitslücken nötig

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Smartphones gibt es heute wie Sand am Meer, gerade die Android-Geräte aus Asien sind kaum noch in eine Übersicht zu bringen. Größere und kleinere Marken verkaufen ihre Smartphones im deutschen Handel zu Tiefstpreisen. Meistens steckt dahinter, möglichst einfach Geld zu verdienen. Logisch, wie bei so vielen. Aber oft genug ist das der einzige Grund. Es gilt nicht Kunden zu binden und schon gar nicht die verkauften Produkte lange zu pflegen. Ein Problem, zumindest für Kunden.

Hin und wieder landen dann Produkte im Handel, die neben einer zu alten Android-Version auch über die ein oder andere unseriöse App verfügen könnten. Stellte sich zuletzt die Frage, ob der Händler seine Kunden über etwaige Probleme nicht besser hinweisen sollte oder sogar müsste? Nein, sagt auch das OLG Köln. Zu einer Klage führten vorangegangene Testkäufe, bei denen immer wieder unsichere Geräte „ins Netz gingen“.

Hinweise auf Sicherheitslücken: Unzumutbarer Aufwand für Händler

Es stelle für die Beklagte (Händler) einen unzumutbaren Aufwand dar, sich die Informationen über Sicherheitslücken für jedes einzelne von ihr angebotene Smartphone-Modell zu verschaffen. Zwar sei die Information über das Vorliegen von Sicherheitslücken für die Verbraucher von großer Bedeutung, da hierdurch die Privatsphäre der Verbraucher verletzt und erlangte Daten zu betrügerischen Zwecken missbraucht werden könnten. Es sei aber auch zu berücksichtigen, dass die Beklagte die Sicherheitslücken nur durch Tests feststellen könne, welche sich auf den jeweiligen Typ des Smartphones beziehen müssten. Auch sei es nicht möglich, alle vorhandenen Sicherheitslücken festzustellen.

Nicht mal die Anbieter der Betriebssysteme und Betreiber der App-Stores können garantiert Sicherheitslücken und schädliche Apps ausschließen, wie soll das dann einem Händler gelingen?

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