Google: Digitale Dienste mit 14 Tage Widerrufsrecht

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Um Anforderungen der EU zu genügen, räumt Google jetzt für digitale Dienste ein Widerrufsrecht von bis zu 14 Tagen ein. Wobei schon interessant ist, wo die Grenze von digitalen Diensten zu digitalen Inhalten liegt. Ein App mit integriertem Abo ist ein digitaler Inhalt, hat also kein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Google Drive hingegen ist ein digitaler Dienst, gekaufter Speicher lässt sich also bis zu 14 Tage „zurückgeben“ und damit der Preis erstatten.

Digitale Inhalte: Beim Kauf von digitalen Inhalten oder beim Abschluss eines Abos bei Google Play stimmen Sie jedoch zu, dass Ihnen die digitalen Inhalte sofort zur Verfügung gestellt werden, und bestätigen, dass Sie folglich auf Ihr gesetzliches Widerrufsrecht verzichten.

Digitale Dienste: Laut Gesetz gilt bis zu 14 Tage nach einem Kauf ein automatisches Widerrufsrecht für Kaufverträge, die digitale Inhalte betreffen. Wenn Sie beispielsweise Dateispeicherdienste bei Google Play kaufen, können Sie den Kauf innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Hierbei wird Ihnen der volle Kaufpreis erstattet. Sie können hier eine Erstattung beantragen oder mit diesem Formular vom Kaufvertrag zurücktreten. Nach den ersten 14 Tagen haben Sie keinen Anspruch auf eine Erstattung oder auf einen Ersatz, es sei denn, der digitale Inhalt ist fehlerhaft, nicht verfügbar oder funktioniert nicht wie angegeben.

Neue Regelungen gelten ab sofort, sind seit dem 28. März 2018 aktiv. „Diese Richtlinien gelten nur für Nutzer im Europäischen Wirtschaftsraum und nur für Käufe, die ab einschließlich 28. März 2018 getätigt werden.“ [Caschy]

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