Zu wenig: Bundesregierung entwirft Paketboten-Schutz-Gesetz

DHL Zustellung Header (2019)

Von der Bundesregierung gibt es einen neuen Gesetzentwurf, der dem Schutz der Paketboten dienen soll. Dieses neue Paketboten-Schutz-Gesetz soll Arbeitnehmer der Branche vor Ausbeutung schützen. In den letzten Jahren ist der Markt rund um Online-Shopping immer krasser gewachsen, doch trotz einer starken Auftragslage wurden insbesondere die „kleinsten“ Mitarbeiter der Lieferkette bestraft. Zeitarbeit, Überstunden, niedrige Löhne, Subunternehmen und einfach zu viel Arbeit pro Person, all das machte sich in der Branche breit.

Aber leider wird nur ein Teil der bestehenden Probleme damit gelöst, was die Bundesregierung jetzt plant. Man unterbindet damit zum Beispiel nicht, dass die Unternehmen das System der Zeit- und Leiharbeit ausnutzen:

Problem und Ziel

Die KEP-Branche (KEP = Kurier-, Express- und Paketdienste), darunter insbesondere die Paketbranche, wächst vor dem Hintergrund des zunehmenden Onlinehandels stark an. Der Arbeitsmarkt in der Paketbranche ist zweigeteilt. Auf der einen Seite gibt es Paketdienste mit fest angestellten Mitarbeitern, auf der anderen Seite gibt es Paketdienste, die praktisch ausschließlich mit Nachunternehmern arbeiten. Hier kommt es häufig zu Verstößen gegen die Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns und gegen sozialversicherungsrechtliche Pflichten, im Speziellen gegen die Pflicht zur korrekten Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen durch Nachunternehmer. Erkenntnisse der Zollverwaltung, unter anderem aus Schwerpunktprüfungen, lassen hier zum Teil auf kriminelle Strukturen schließen, auch unter der Verwendung von Nachunternehmerketten.

Lösung

Einführung einer Nachunternehmerhaftung für Sozialabgaben für die KEP-Branche nach dem Vorbild der bestehenden Haftungsregelungen für die Baubranche und die Fleischwirtschaft durch den vorliegenden Gesetzentwurf zur Einführung einer Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche zum Schutz der Beschäftigten (Paketboten-Schutz-Gesetz).

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