Blitzer-Apps können zum Bußgeld führen

Ein interessantes Urteil gab es jetzt am OLG Celle, denn dort gab es ein erstes Urteil über bzw. gegen die Nutzung von Blitzer-Apps auf Smartphones. Auf vielen Smartphones sind sie inzwischen normal, Apps zur Warnung vor stationären oder flexiblen Blitzern. In der Regel sind diese Dienste gefüttert durch die Community, schon gar nicht könnten Smartphones selbstständig Blitzer erkennen, dennoch werden diese Apps nun mit klassischen Radarwarnern in diesem Urteil mehr oder weniger gleichgestellt.

Der Verbotstatbestand des § 23 Abs. 1b Satz 1 StVO ist erfüllt, wenn ein Fahrzeugführer während der Fahrt ein Mobiltelefon betriebsbereit mitsichführt, auf dem eine sog. „Blitzer-App“ installiert und diese App während der Fahrt aufgerufen ist.

„Blitzer-Apps“ dienen dazu, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen und vor mobilen und/oder stationären Geschwindigkeitsmessungen zu warnen. Wenn der Fahrzeugführer eine solche App während der Fahrt aufgerufen hat, ist auch sein Smartphone dazu bestimmt, Geschwindigkeitsmessungen anzuzeigen.

Um die Geschichte abzukürzen, Blitzer-Apps dürfen laut diesem Urteil vom Fahrer nicht genutzt werden. Im Prinzip ist die Nutzung für die Polizei aber eher schwer herauszufinden, es sei denn eine solche App ist geöffnet und das Smartphone hängt auffällig in der Windschutzscheibe. So ist es in diesem Fall gewesen, erwischt wurde der Fahrer aber ursprünglich aufgrund eines anderen Vergehens.

Irgendwie lustig ist in dem ganzen Verfahren, dass der Polizist (zugleich auch Zeuge) die Blitzer-App (blitzer.de) selbst nutzt und sie daher auch erkennen sowie als aktiv einschätzen konnte. WTF? Ach ja, der Polizist nutzt die App selbst aber nur als Beifahrer, was zulässig ist.

Der Zeuge habe auf dem Display eine Blitzer-App erkannt, die er selbst – allerdings nur als Beifahrer – benutze und daher in ihrer Handhabung kenne. Die Oberfläche der App, die er gesehen habe, werde nur dann erzeugt, wenn die App in Betrieb sei, also nach Herstellung einer GPS-Verbindung. Befahre das Fahrzeug dann eine Strecke, für die bei dem Betreiber ein stationäres oder mobiles Geschwindigkeitsmessgerät hinterlegt sei, werde vom Smartphone ein Warnsignal ausgegeben.

Also Freunde, aufpassen bei der Nutzung dieser durchaus nützlichen Apps. Selbst dadurch kann der Staat abkassieren. Aber mal abgesehen davon sollten Blitzer-Apps ja gar nicht nötig sein, einfach hin und wieder mal an die vorgegebenen Geschwindigkeiten halten. ;-)

Ihr müsst euch mal noch weitere Teile des Berichts durchlesen, ich musste schon fast lachen und zugleich heulen.

(via Law Blog)

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