SMS-Warnsystem in Deutschland schon ab 2022?

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Bild: Yvacheslav Shatskiy/Unsplash

  • Die bestehenden Warn-Apps sind in Deutschland nicht so pralle.
  • Doch es gibt eine Alternative auf SMS-Basis.
  • Schon 2022 könnte ein solches Warnsystem eingeführt werden.

Nicht nur eine, sondern gleich zwei Apps nutzen die Bundes- und Landesregierungen, um ihre Bevölkerung bei Katastrophen zu warnen: Katwarn und NINA (Notfall-Informations- und Nachrichten-App). Und beide glänzen mit einer Bewertung von durchschnittlich drei Sternen nicht gerade. Doch wie wichtig ein funktionierendes Warnsystem ist, haben erst dieses Jahr die Überflutungen etwa im rheinland-pfälzischen Ahrtal gezeigt.

[appbox googleplay de.combirisk.katwarn]

[appbox googleplay de.materna.bbk.mobile.app]

Während die beiden Apps so oder so mit einigen Problemen zu kämpfen haben und alles andere als verlässlich gelten, so gibt es doch einen recht offensichtlichen Haken: Sie setzen eine Internetverbindung (abgesehen von einem Smartphone) voraus.

Dabei würde es doch auch ganz anders gehen. Der „Cell Broadcast“ (auch SMS-CB) ist eine Technik, mit der sich gezielt alle Empfänger einer bestimmten Mobilfunkzelle per SMS benachrichtigen lassen. Das lässt eine extrem genaue Lokalisierung der Nachricht zu und verzichtet auf eine notwendige Internetverbindung bei den Empfängern – denn gerade in einer Katastrophensituation könnte es ja durchaus gut sein, dass diese Verbindung beeinträchtigt ist.

Cell Broadcast: SMS-Warnsystem schon ab 2022?

Ohne jetzt ein riesiges Fass aufmachen zu wollen, in welchen Punkten der Technik Deutschland mal wieder hinterherhinkt, ist es doch mehr als an der Zeit, dass Cell Broadcast auch in der Bundesrepublik ankommt. Und siehe da: Ab Sommer 2022 soll ein bundesweites Warnsystem auf Basis von SMS-Broadcasting zum Einsatz kommen. Dazu hatte Ex-Kanzlerkandidat Armin Laschet schon Gespräche mit Providern geführt.

Die Bundesnetzagentur hat nun zum „DE-Alert“ getauften Projekt einen Entwurf der technischen Richtlinie vorgelegt, wozu sich betroffene Institutionen bis zum 10. Januar melden können.

Gemäß § 164a Absatz 4 TKG und § 164a Absatz 5 Satz 1 TKG sind die technischen Einzelheiten

  • über die grundlegenden technischen Anforderungen für die Aussendung von Warnungen im öffentlichen Mobilfunknetz, einschließlich der zu beachtenden Sicherheitsanforderungen,
  • über die organisatorischen Rahmenbedingungen für die Aussendung von Warnungen, einschließlich Erreichbarkeits- und Reaktionszeiten,
  • zum Umfang der bei der Aussendung von Warnungen zu erbringenden Leistungsmerkmale, einschließlich der dabei verarbeiteten Daten sowie
  • zur Konkretisierung der Verpflichtungen für Anbieter nach § 164a Absatz 3

durch die Bundesnetzagentur in einer Technischen Richtlinie (TR) festzulegen.

Was glaubt ihr: Haben wir schon bald ein deutschlandweites SMS-Warnsystem oder verläuft sich das wieder? Und würdet ihr euch ein solches System wünschen? 

via

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