Ladestationen für Elektroautos und die Kostenfalle „Privatparkplatz“

Hyundai Ioniq 5 Ladepark Enbw

Inzwischen sind sie weit verbreitet, die Parkplätze mit einer komplett automatischen Überwachung per Kamerasystem. Das System sieht eure Ankunft auf dem Parkplatz und die Abfahrt. Der einzige Vorteil: Nun kann man die Parkscheibe nicht mehr vergessen. Die Nachteile: Jede Minute zu viel kann bereits teuer werden und außerhalb der Öffnungszeiten wird auch ohne Wachdienst kontrolliert.

Richtig ärgerlich ist es besonderes dann, wenn der Parkplatz auch die Heimat einiger Ladesäulen ist und der Betreiber der Parkfläche eher möglichst viel verdienen und nicht einfach faire Parkflächen bieten möchte. Berichtet unter anderem Sandra, die in ihrem Fall beinahe 55 Euro für ihren Ladestopp draufzahlen muss.

Sie ist nach eigenen Angaben an eine EnBW-Ladestation gefahren, die jedoch auf einem privaten Parkplatz steht. An einem Sonntag darf dieser Parkplatz nicht genutzt werden und das wohl auch nicht für den Ladevorgang. Das Ergebnis: Rund 55 Euro Vertragsstrafe, weil sie den Parkplatz für ca. 45 Minuten an einem Sonntag genutzt hatte.

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Der entscheidende Hinweis, auf einem Schild in Nähe der Ladesäule: „Das Befahren des Grundstücks ist nach den Ladenöffnungszeiten verboten!“. Daran muss man sich freilich auch halten, wenn man ein Elektroauto hat, obwohl eine öffentlich zugängliche Ladestation eines bekannten Ladeanbieters hier platziert ist. Absurd, ist aber leider so.

Ich kenne das so ähnlich hier bei uns, jedoch wird dabei der Ladeanschluss nach Öffnungszeiten schlichtweg mit einer Schranke weggesperrt. Ebenfalls eine EnBW-Ladestation, die in diesen Zeiten nicht genutzt werden kann. Besonders ärgerlich aus Kundensicht ist auch, dass einige dieser Ladestation möglicherweise sogar mit staatlicher Förderung entstanden sind.

Hier muss es meines Erachtens anders geregelt sein. Kann der Autofahrer nachweisen, dass er die Ladesäule verwendet hat, sollte die Vertragsstrafe in jedem Fall fallen gelassen werden. Das hat man hier übrigens nicht getan und auch EnBW konnte oder wollte der Kundin nicht helfen. Richtig mieses Verhalten.

Einen Tipp habe ich dann in den Kommentaren gefunden, der allerdings mit Aufwand verbunden ist. Und das hilft auch nur, wenn das oben beschriebene Dilemma in der Nähe und nicht irgendwo bei einer Reise passiert ist.

„Auch wir bekommen nach dem Laden unseres E-Autos immer mal wieder solche Schreiben von Loyalparking, aus diversen Gründen. Das ist nervig, kann uns aber letztlich egal sein, denn Loyalparking hat noch keinen Cent von uns gesehen und wird das auch in Zukunft nicht. Die Schreiben legen wir in Kopie dem Geschäftsführer der Filiale vor, auf deren Parkplatz die Säule steht, denn das Geschäft (in unserem Fall ein Supermarkt) ist der Vertragspartner von beiden, der Ladesäulenfirma und dem Parkraumbewirtschafter. Er sorgt dann dafür, daß die Rechnung storniert wird.“

Der Vorteil, dass Ladesäulen quasi „überall“ entstehen können, wird natürlich schamlos ausgenutzt. Da müsste es vermutlich mal ein Grundsatzurteil oder eine politische Regelung geben, die das nicht mehr zulässig macht.

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