Blockiergebühr an Ladesäulen ist zulässig und auch der richtige Weg

11 Kw Ladestation Vw Id.3 Angeschlossen

Ein Gericht hat aufgrund einer Klage gegen einen Elektroauto-Fahrer entschieden und die Blockiergebühren an Ladesäulen für zulässig erklärt. Derartige Gebühren fallen in der Regel spätestens dann an, wenn ein Fahrzeug vollgeladen ist und dennoch an der Ladesäule angesteckt bleibt. Damit Kunden ihren Platz freimachen, werden anschließend Zusatzgebühren fällig. Je nach Tarif und Anbieter ist das sehr unterschiedlich gestaltet.

Der Fahrer eines Elektroautos hatte Blockiergebühren in Höhe von 19,80 Euro zurückverlangt. Doch vor Gericht musste er eine Niederlage erleiden. Das Interesse der Anbieter, Ladesäulen möglichst schnell weiteren Kunden zur Verfügung stellen zu können, sei berechtigt, argumentierte das Gericht. Um das zu erreichen, werden diese Blockiergebühren verwendet.

Ladeplätze werden gerne zum eigenen Vorteil blockiert

Ich finde das den richtigen Weg, die teilweise hohen Gebühren sind eine gute und notwendige Erziehungsmaßnahme. Gerade als Elektroauto-Fahrer stellt man immer wieder die Ignoranz der anderen Verkehrsteilnehmer fest, wenn es darum geht, Ladeplätze freizuhalten oder nicht unnötig lange zu besetzen.

Wie genau die Blockiergebühren gestaltet sind, solltet ihr bei eurem jeweiligen Anbieter prüfen. Es gibt auch deutlich Unterschiede zwischen AC Und DC-Ladestationen. Gerne wird in Stadtbereichen genutzt, dass das Parken während des Ladevorgangs kostenfrei ist, deshalb werden die Ladeplätze dann oftmals sehr lange blockiert.

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