Bezahlen über Mobilfunkrechnung: Unseriöse Drittanbieter sollen schlechtere Chancen haben

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Gilles Lambert (Unsplash)

Einerseits ist die Bezahlung über die eigene Mobilfunkrechnung eine praktische Sache, andererseits bot sie bislang offene Türen für unseriöse Drittanbieter. Jetzt macht die Bundesnetzagentur neue Vorgaben, die von den Mobilfunkanbietern recht schnell umgesetzt werden müssen. Man ist sich bei der Bundesnetzagentur sicher darüber, wichtige Maßnahmen getroffen zu haben, um den Verbraucher besser schützen zu können und Mobilfunkanbieter mehr in die Pflicht zu nehmen: Unsere Festlegung schützt Verbraucher vor ungewollten Abrechnungen und berücksichtigt die Interessen der Marktakteure.“

Neue Regeln zur Abrechnung von Drittanbieterleistungen

Die neuen Regeln schreiben Mobilfunkunternehmen vor, dass Drittanbieterdienstleistungen nur abgerechnet werden dürfen, wenn:

  • eine technische Umleitung erfolgt, bei der ein Kunde im Rahmen des Bezahlvorgangs für eine Drittanbieterleistung von der Internetseite des Drittanbieters auf eine Internetseite eines Mobilfunkanbieters umgeleitet wird (Redirect).
  • oder das Mobilfunkunternehmen verschiedene festgelegte verbraucherschützende Maßnahmen implementiert (Kombinationsmodell).

Während das Redirect alleine eine technische Lösung vorgibt, basiert das alternativ anwendbare Kombinationsmodell auf einer Vielzahl von Sicherungsmechanismen. Das Kombinationsmodell sieht dabei auch einen zwingenden Einsatz des Redirects bei Abonnementdiensten vor. Unterschiede ergeben sich bei Einzelkäufen sowie bei besonders vertrauenswürdigen Drittanbietern, bei denen sich Kunden durch Login identifizieren. Im Gegenzug kann sich ein Kunde in einer Vielzahl von Fällen auf eine Geld-Zurück-Garantie der Mobilfunkanbieter bei ungewollten Drittanbieter-Abrechnungen berufen.

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